Heizungsförderung: Maximalzuschuss sinkt bis 2030 um 60 Prozent
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 15:23 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Bis 2030 sollen die staatlichen Zuschüsse für Wärmepumpen und klimafreundliche Heizungen um insgesamt 2,1 Milliarden Euro sinken. Das geht aus einer Vorlage für den Haushaltsausschuss und einem Schreiben des Finanzministeriums vom 7. Juli 2026 hervor.
Einkommen wird zum entscheidenden Faktor
Künftig soll die Förderung stärker am Geldbeutel der Haushalte gemessen werden. Die Reform sieht vor, die Höhe der Zuschüsse direkt an das zu versteuernde Jahreseinkommen zu koppeln.
Haushalte mit bis zu 30.000 Euro Jahresverdienst profitieren weiterhin massiv. Sie erhalten einen Einkommensbonus von 40 Prozent – das macht maximal 22.400 Euro im Jahr 2026. Für die Mittelschicht wird es enger: Bei Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro sinkt der Bonus auf 30 Prozent, zwischen 40.000 und 50.000 Euro sind es nur noch zehn Prozent.
Wer mehr als 50.000 Euro verdient, bekommt keine Zusatzboni mehr. Für diese Gruppe bleibt nur die Basisförderung von 30 Prozent. Der maximale Zuschuss fällt von derzeit 16.500 Euro schrittweise auf 6.600 Euro im Jahr 2030.
Familien sollen ein Kinderbonus entlasten. Pro Kind können 10.000 Euro vom Haushaltseinkommen abgezogen werden – das erleichtert den Zugang zu höheren Fördersätzen.
Förderdeckel sinkt kontinuierlich
Die förderfähigen Gesamtkosten liegen aktuell bei maximal 30.000 Euro. Ab 2027 senkt die Regierung diesen Deckel auf 28.000 Euro – und dann alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Im Jahr 2030 sind nur noch 22.000 Euro förderfähig.
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Auch der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 20 Prozent wird ab Januar 2027 alle sechs Monate um vier Prozentpunkte gekürzt. Mitte 2030 läuft er komplett aus. Der Effizienzbonus soll ganz entfallen.
Neu ist ein „Local-Content-Bonus“ von bis zu 15 Prozent. Wer eine in der EU produzierte Wärmepumpe einbaut, bekommt diesen Extra-Zuschuss.
Heizungsgesetz wird entschärft
Parallel zu den Förderkürzungen lockert die Regierung das Heizungsgesetz. Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen. Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt – wenn ein schrittweise steigender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan beigemischt wird.
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Die Branche reagiert gespalten. Der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe erklärte am 8. Juli 2026, die Kürzungen seien verkraftbar – doch Hausbesitzer müssten schnell handeln, denn die Konditionen würden sich monatlich verschlechtern. Andere Branchenvertreter warnen vor einer erneuten Verunsicherung der Verbraucher durch den ständigen Wechsel der Förderrichtlinien.
Die Grünen kritisieren die Pläne als Vertrauensbruch. Der Haushaltsausschuss des Bundestages befasst sich heute mit der Vorlage. Eine endgültige Entscheidung fällt nach der Sommerpause. Hintergrund der Kürzungen: Die angespannte Haushaltslage. Einnahmen aus dem Emissionshandel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro sollen künftig direkt in den Kernhaushalt fließen.
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