Heizungsgesetz reformiert: Bio-Treppe ersetzt 65-Prozent-Regel
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 05:32 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Stattdessen setzt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) auf eine gestaffelte Quote für klimaneutrale Brennstoffe. Am 10. Juli passierte das Gesetz beide Kammern – mit einer Mehrheit von 323 zu 271 Stimmen im Bundestag.
Die „Bio-Treppe“ kommt
Die neue Regelung heißt „Bio-Treppe“. Sie schreibt vor, dass Öl- und Gasheizungen ab 2029 einen Mindestanteil von 10 Prozent klimaneutraler Brennstoffe nutzen müssen – etwa Biomethan oder grünen Wasserstoff. Die Quote steigt schrittweise: 2030 sind es 15 Prozent, 2035 dann 30 Prozent und 2040 bereits 60 Prozent. Ab 2045 müssen alle Brennstoffe klimaneutral sein.
Neue Kostenverteilung für Mieter und Vermieter
Ab 2028 greifen zudem neue Regeln bei der Kostenverteilung. Wird eine Gasheizung eingebaut, teilen sich Mieter und Vermieter die Netzentgelte und CO2-Kosten künftig je zur Hälfte. Das soll einerseits Anreize für Sanierungen erhalten, andererseits Mieter vor steigenden fossilen Energiekosten schützen.
Energieausweise werden reformiert
Das GModG bringt auch umfangreiche Änderungen bei Energieausweisen. Die wichtigsten Neuerungen:
- Neue Berechnungsregeln nach der Norm DIN/TS 18599 treten sofort nach Verkündung in Kraft
- Primärenergiefaktoren werden angepasst: Strom sinkt von 1,8 auf 1,5, Holz und Pellets steigen von 0,2 auf 0,7, Öl und Gas liegen künftig bei 1,1
- Für Nichtwohngebäude gibt es eine verbindliche Skala von A bis G
- Energieausweise müssen digital ausgestellt werden
- Bereits bei der Verlängerung von Mietverträgen muss der Ausweis vorgelegt werden
- Bußgelder bei Verstößen steigen auf bis zu 10.000 Euro
Bestehende Energieausweise behalten ihre zehnjährige Gültigkeit. Für Wohngebäude bleibt die Skala von A+ bis H, Eigentümer können weiterhin zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen wählen.
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Scharfe Kritik von allen Seiten
Das Gesetz steht massiv unter Beschuss. Michael Kellner von den Grünen übergab bereits Unterlagen an das Bundespräsidialamt und meldete „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ an. Sein Vorwurf: Der Wegfall der 65-Prozent-Regel schaffe keinen gleichwertigen Klimapfad.
Die Deutsche Umwelthilfe kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. Analysten von Agora Energiewende sprechen von einem „energiepolitischen Eigentor“. Eine Untersuchung des Fraunhofer-Instituts zeigt zudem: Die sinkende Gasnachfrage könnte den Weiterbetrieb vieler Gasnetze unabhängig von der Biogas-Beimischung unwirtschaftlich machen.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie lobt zwar die Klarstellung der Grüngasquoten und den Entfall der Zertifizierungspflicht für kleinere Holzheizungen. Insgesamt aber bewertet er das Gesetz als Rückschritt. Besonders kritisch: Die „Bio-Treppe“ gilt nicht für Heizungen, die seit Anfang 2024 installiert wurden.
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Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke warnt vor einer Kostenfalle. Fossile Heizungen blieben unbegrenzt möglich, während Förderungen für Wärmepumpen gekürzt wurden.
Ausblick: Wärmenetzgesetz in Planung
Die Bundesregierung kündigt bereits weitere Schritte an. Am 22. Juli will sie Eckpunkte für ein neues Wärmenetzgesetz vorlegen – mit dem Ziel, den Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur voranzutreiben.
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