Herbstlaub in Mainz: Anwohner müssen Gehwege bis zur Straßenmitte räumen
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 17:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem Einsetzen des herbstlichen Laubfalls rückt für Immobilienbesitzer und Bewohner eine oft unterschätzte Pflicht in den Fokus: Ähnlich wie bei winterlichem Schnee und Glatteis besteht auf Gehwegen eine Räumpflicht für herabfallende Blätter. Wer dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, setzt sich erheblichen rechtlichen und finanziellen Gefahren aus, da bei Unfällen empfindliche Schadensersatzforderungen drohen.
Verkehrssicherungspflicht und vertragliche Weitergabe
Während Kommunen grundsätzlich für die Laubbeseitigung auf öffentlichen Straßen zuständig sind, gilt bei privaten Grundstücken an Gehwegen eine klare Verkehrssicherungspflicht. Diese erstreckt sich auf das Grundstück selbst, angrenzende Gehwege sowie Eingangsbereiche. Wie der Bund der Versicherten (BdV) hervorhebt, richtet sich der genaue Umfang der Räumpflicht nach der jeweiligen kommunalen Satzung.
Vermieter übertragen diese Pflicht in der Praxis häufig per Mietvertragsklausel auf ihre Mieter. Ist eine solche Vereinbarung wirksam getroffen, müssen auch die Bewohner regelmäßig zum Besen greifen.
Kommt es infolge von nassem, rutschigem Laub zu Stürzen und Verletzungen von Passanten, drohen Schadenersatzansprüche. Bei einem Verstoß gegen die Räumpflicht haften die Verantwortlichen mit ihrem Privatvermögen und ihren Einkünften bis zur Pfändungsgrenze.
Notwendiger Versicherungsschutz im Schadensfall
Vor diesem Hintergrund stuft der BdV eine Privathaftpflichtversicherung als unverzichtbar ein. Diese übernimmt im Ernstfall die Regulierung berechtigter Ansprüche oder wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens.
Wer den Gehweg vor dem eigenen Grundstück nicht räumt, haftet bei einem Sturz mit Privatvermögen und Einkünften bis zur Pfändungsgrenze. Wie Sie Ihre Räumpflicht nach Kommunalsatzung korrekt bestimmen und in drei Schritten absichern, zeigt dieser kostenlose Leitfaden. Räumpflicht-Leitfaden jetzt anfordern
Lücken im Versicherungsschutz können jedoch bei bestimmten Immobilienkonstellationen entstehen. Unbebaute Grundstücke sowie vermietete, nicht selbst bewohnte Gebäude sind über die reguläre Privathaftpflicht meist nicht abgedeckt.
In diesen Fällen kann eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich sein. BdV-Vorständin Bianca Boss weist darauf hin, dass Eigentümer bei unbebauten Arealen und nicht selbst genutzten Immobilien die jeweiligen Versicherungsbedingungen genau prüfen sollten.
Kommunale Vorgaben am Beispiel Mainz
Wie intensiv die Pflichten im Einzelfall geregelt sind, zeigt die Situation in Mainz. Durch einen trockenen Sommer fallen die Blätter dort früher und in größerer Zahl von den Bäumen; jährlich fallen in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt rund 700 bis 800 Tonnen Herbstlaub an.
Während die Stadtreinigung Mainz an einigen Stellen gebührenpflichtig mit der Laubbeseitigung begonnen hat, müssen Anwohner überall dort, wo der Dienst nicht im Einsatz ist, selbst Gehwege und Straßen verkehrssicher halten.
Vermietete, nicht selbst bewohnte Gebäude und unbebaute Grundstücke fallen meist nicht unter die reguläre Privathaftpflicht — im Schadensfall droht eine Deckungslücke. Der Leitfaden führt Sie durch den Versicherungs-Check für Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Versicherungs-Check jetzt sichern
Die Vorgaben für Mainzer Anwohner reichen dabei weit: Sie müssen das Laub bis zur Straßenmitte entfernen, was auch Geh- und Radwege, Parkbuchten sowie Haltestellen entlang des eigenen Grundstücks einschließt. Die Reinigung hat mindestens einmal pro Woche vor Sonn- und Feiertagen zu erfolgen, bei starkem Laubfall entsprechend häufiger.
Für die Entsorgung stellen die Wertstoffhöfe in Mainz pro Haushalt die kostenlose Annahme von bis zu 2 Kubikmetern Grünabfall und Laub bereit, während Entsorgungszentren bis zu 600 Kilogramm pro Tag gebührenfrei entgegennehmen. Ergänzend fassen spezielle Grünabfallsäcke der Stadt bis zu 70 Liter und sind für 2 Euro pro Stück erhältlich.
