Hessen, Vergaberecht

Hessen Àndert Vergaberecht: DirektauftrÀge bis 750.000 Euro

13.06.2026 - 00:06:48 | boerse-global.de

Aktuelle BGH-Urteile und Gesetzesnovellen prĂ€gen die Rechte und Pflichten bei Bauprojekten. Ein Überblick ĂŒber wichtige Fristen und Fallstricke.

BauvertrÀge 2026: Neue Regeln zu Kosten, Werbung und NachtrÀgen
Hessen - Eine detaillierte Bauzeichnung mit ĂŒberlagerten digitalen Finanzdaten und rechtlichen Klauseln, die PrĂ€zision und KomplexitĂ€t symbolisieren. 13.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Ob Kostenobergrenzen, Werbeversprechen oder Nachtragsvereinbarungen: Wer baut, sollte die aktuellen Regeln kennen.

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Baukostenobergrenzen: Wer was beweisen muss

Der Bundesgerichtshof hat 2016 klargestellt: Überschreitet ein Architekt eine vertraglich fixierte Baukostenobergrenze, kann er sein Honorar nur auf Basis dieser Grenze verlangen (Az. VII ZR 185/13). Im konkreten Fall ging es um 600.000 Euro.

Die Beweislast ist klar verteilt: Der Auftraggeber muss nachweisen, dass eine Obergrenze vereinbart wurde. Behauptet der Architekt dagegen eine nachtrĂ€gliche Erhöhung, liegt die Beweispflicht bei ihm. Interessant: Vor Gericht sind auch Zeugenaussagen vom Hörensagen zulĂ€ssig – die Richter wĂŒrdigen sie im Rahmen der freien BeweiswĂŒrdigung nach § 286 ZPO.

Wenn Werbung mehr verspricht als die Norm

Nicht nur der Vertragstext zĂ€hlt. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied bereits 2013: Werbeprospekte mit Formulierungen wie „hochwertig“ oder „anspruchsvoll“ setzen einen QualitĂ€tsmaßstab, der ĂŒber technische DIN-Normen hinausgeht (Az. 12 U 115/12). Ein Bauwerk, das nur die Mindeststandards erfĂŒllt, kann mangelhaft sein – wenn die Werbung mehr versprochen hat.

NachtrÀge: Das unterschÀtzte Widerrufsrecht

Wer wĂ€hrend eines Bauprojekts einen Nachtrag unterschreibt, sollte vorsichtig sein. Das OLG Karlsruhe stellte im April 2023 fest: NachtrĂ€ge sind rechtlich eigenstĂ€ndige WerkvertrĂ€ge (Az. 8 U 17/23). Wurden sie außerhalb der GeschĂ€ftsrĂ€ume des Unternehmers geschlossen, steht dem Auftraggeber unter UmstĂ€nden ein Widerrufsrecht zu. Unternehmer können sich schĂŒtzen – durch ordnungsgemĂ€ĂŸe Belehrung und ein explizites Leistungsverlangen.

Und bei MengenĂŒberschreitungen? Der BGH prĂ€zisierte im August 2019: Übersteigt die ausgefĂŒhrte Menge die vertraglich vereinbarte um mehr als zehn Prozent, darf ein neuer Einheitspreis verlangt werden (Az. VII ZR 34/18). Der bemisst sich an den tatsĂ€chlichen Kosten plus angemessenen ZuschlĂ€gen. Eine direkte KausalitĂ€t zwischen Mengen- und KostenĂ€nderung ist nicht nötig.

VerjÀhrung und Streitwerte: Wichtige Fristen

FĂŒr VergĂŒtungsansprĂŒche in BautrĂ€gervertrĂ€gen gilt eine verlĂ€ngerte VerjĂ€hrungsfrist. Der BGH bestĂ€tigte im Dezember 2023: Der einheitliche VergĂŒtungsanspruch verjĂ€hrt erst nach zehn Jahren (Az. VII ZR 231/22). Grund: Die EigentumsĂŒbertragung am GrundstĂŒck ist wesentlicher Vertragsbestandteil. Die ĂŒbliche Dreijahresfrist greift hier nicht.

Bei Streitigkeiten ĂŒber MĂ€ngelbeseitigung zĂ€hlen die objektiven Marktpreise. Das OLG Karlsruhe berĂŒcksichtigte im Dezember 2024 sogar Preissteigerungen – konkret eine Erhöhung von 20 Prozent ĂŒber zwei Jahre, basierend auf dem Baupreisindex (Az. 19 W 80/24). Preissteigerungen nach Klageerhebung bleiben allerdings außen vor.

Juni 2026: Neue Gesetze in Hessen und auf Bundesebene

Hessen hat sein Vergabe- und Tariftreuegesetz novelliert. Die Freigrenzen fĂŒr DirektauftrĂ€ge steigen deutlich: Bauleistungen bis 750.000 Euro sowie Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro können kĂŒnftig ohne formale Verfahren vergeben werden. Ziel ist die Beschleunigung von Infrastrukturinvestitionen. Zudem sind Subunternehmerketten auf maximal drei Glieder begrenzt.

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Die Bundesregierung plant ein Upgrade des Baugesetzbuchs. Wohnbebauung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll als â€žĂŒberragendes öffentliches Interesse“ eingestuft werden. In bestimmten FĂ€llen könnte die frĂŒhzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung entfallen – um Planungsverfahren zu verkĂŒrzen.

Und noch ein Detail: Der BGH entschied, dass GlĂ€ubiger Schufa-Auskunftskosten (1,35 bis 1,61 Euro) nicht vom Schuldner zurĂŒckfordern können (Az. VII ZR 93/25 und 96/25). Die Kosten gelten fĂŒr die Einleitung eines Gerichtsverfahrens als nicht notwendig.

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