Hessen: Bürokratiegesetz soll Technikstandards aus 31 Vorschriften streichen
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 07:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Bündnis aus 14 Verbänden warnt vor den Plänen des Landes Hessen, grundlegende technische Standards aus Rechtsvorschriften zu tilgen. Gegenstand der Kritik ist der Entwurf für das Zweite Hessische Bürokratieabbaugesetz (Drucksache 21/5220). Dieser sieht vor, verbindliche Verweise auf den Stand der Technik sowie auf allgemein anerkannte Regeln der Technik aus zahlreichen Gesetzen und Verordnungen des Landes zu entfernen.
Streichung von Technik-Klauseln in Dutzenden Vorschriften
Nach den Plänen der Hessischen Landesregierung sollen die bisherigen Technik-Verweise in 31 von insgesamt 72 geänderten Landesgesetzen und Verordnungen entfallen. Betroffen von den Streichungen sind unter anderem das Abwasser- und Wasserrecht, das IT-Sicherheitsrecht sowie Vorschriften für das Feuerwehrwesen.
Zudem plant die Landesregierung Änderungen bei der Infrastrukturüberwachung: So sollen die Prüfintervalle für viele Kanäle künftig um fünf Jahre weiter auseinanderliegen.
Unberührt von den geplanten Neuerungen bleiben nach Angaben der Landesregierung die Hessische Bauordnung sowie das Werkvertragsrecht. Zugleich beziffert die Landesregierung in ihrem Entwurf keine konkrete finanzielle Ersparnis in Euro, die sich durch die Maßnahmen ergeben würde.
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Bedenken wegen Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken
Die 14 im Bündnis zusammengeschlossenen Verbände sehen in dem Vorhaben erhebliche Risiken. Ohne klare gesetzliche Verweise auf etablierte technische Normen drohe eine Zunahme an Einzelfallentscheidungen durch Behörden und Gerichte. Dies führe zu rechtlicher Unsicherheit und erhöhten Haftungsrisiken, von denen insbesondere kleinere Betriebe betroffen wären.
Zudem befürchten die Verbände eine bedenkliche Signalwirkung auf Gesetzgebungsverfahren in anderen Bundesländern, sollte Hessen den Standardverzicht wie geplant umsetzen.
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Gesetzgebungsverfahren im Landtag läuft
Die Hessische Landesregierung hatte den Entwurf für das Zweite Bürokratieabbaugesetz am 17. September 2026 im Kabinett beschlossen. Am 29. September 2026 folgte die formelle Einbringung in den Hessischen Landtag. Das Gesetz ist bislang nicht beschlossen, die Beratungen in den parlamentarischen Fachausschüssen stehen derzeit noch aus.
Das Verbändebündnis fordert die Abgeordneten nun auf, die technischen Standards im Gesetzgebungsprozess beizubehalten. Wirkliche Entlastungen für Wirtschaft und Verwaltung sollten nach Ansicht der Verbände stattdessen dadurch geschaffen werden, dass unnötige Nachweis-, Berichts- und Verfahrenspflichten gezielt abgebaut werden.
