Hessen: VhU fordert Ende der Mietpreisbremse zum 25. November
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 20:42 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Vereinigung der hessischen UnternehmerverbĂ€nde (VhU) spricht sich fĂŒr ein Ende der abgesenkten Kappungsgrenze bei Wohnraummieten in Hessen aus. Wie aus einem Bericht vom 18.09.2026 hervorgeht, dringt der Spitzenverband der hessischen Wirtschaft darauf, die bestehenden Sonderregeln nicht weiter zu verlĂ€ngern. Ziel mĂŒsse es sein, UmzĂŒge zu erleichtern und bestehende Hemmnisse fĂŒr das wirtschaftliche Wachstum im Land abzubauen.
Im Zentrum der Debatte steht die Hessische Mieterschutzverordnung. Diese gilt gegenwĂ€rtig in 49 Kommunen des Bundeslandes und lĂ€uft zum 25.11.2026 regulĂ€r aus. Die Regelung legt fest, dass Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben werden dĂŒrfen.
Ohne eine solche Sonderverordnung gilt nach dem BĂŒrgerlichen Gesetzbuch die regulĂ€re gesetzliche Kappungsgrenze, die Erhöhungen von bis zu 20 Prozent in drei Jahren erlaubt.
Spreizung zwischen Bestand und Neuanmietung
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Nach Darstellung der VhU fĂŒhrt die kĂŒnstliche Begrenzung der Bestandsmieten zu einer deutlichen LĂ€hmung des Marktes. Bleiben bestehende MietvertrĂ€ge ĂŒber Jahre hinweg stark gedeckelt, sinkt der Anreiz fĂŒr Mieter, sich rĂ€umlich zu verĂ€ndern, wenn sich persönliche LebensumstĂ€nde oder der Arbeitsplatz wandeln.
Dieser Mangel an Fluktuation erschwert Arbeitnehmern den Zuzug in wirtschaftsstarke Zentren und behindert Unternehmen bei der Besetzung offener Stellen.
Wie stark das GefĂŒge am Markt auseinanderklafft, belegen Berechnungen des ifo Instituts fĂŒr das Rhein-Main-Gebiet. In Frankfurt am Main beziffert das ifo Institut die durchschnittlichen Bestandsmieten auf 10,99 Euro pro Quadratmeter.
DemgegenĂŒber liegen die Mieten bei NeuvertrĂ€gen mit 14,60 Euro pro Quadratmeter auf einem spĂŒrbar höheren Niveau. Der erhebliche Abstand zwischen den Preisen im Bestand und den Konditionen bei Neuvermietungen fĂŒhrt dazu, dass Wohnraum selten frei wird, was die Suche nach Wohnungen zusĂ€tzlich erschwert.
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Diskussion vor dem Auslaufen der Verordnung
Mit dem bevorstehenden Stichtag am 25.11.2026 steht die hessische Landespolitik vor der Frage, wie kĂŒnftig mit mietrechtlichen Regulierungen umgegangen werden soll. Die VhU warnt davor, die Eingriffe weiter fortzuschreiben, da sie die MobilitĂ€t am Wohnungsmarkt dĂ€mpfen.
Mit der Forderung, die Verordnung auslaufen zu lassen, plĂ€diert die Arbeitgeberseite fĂŒr eine RĂŒckkehr zu den allgemeinen bundesweiten Vorgaben mit einer Begrenzung von 20 Prozent, um den Markt dynamischer zu gestalten.
