Hessens, Mieterschutz

Hessens Mieterschutz: Entwurf weitet Regeln auf 71 Gemeinden aus

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 07:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der hessische Entwurf erweitert den Mieterschutz auf 71 Gemeinden und senkt die Grenze für Mieterhöhungen. Frankfurts Leerstandssatzung ist noch in Vorbereitung.

Hessen plant Mieterschutz für 71 Gemeinden und neue Mietgrenzen
Moderne Fassade eines Wohnhauses in einer deutschen Stadt bei Sonnenuntergang. Illustration mit AI erstellt.

Im November 2026 läuft die geltende Mieterschutzverordnung des Landes Hessen aus. Rechtzeitig vor diesem Stichtag liegt nun ein Entwurf für eine Neuregelung vor, wie Medien am 24. September 2026 berichteten. Das hessische Wirtschaftsministerium stellte den Verordnungsentwurf vor, der den Mieterschutz künftig auf 71 statt bisher 49 Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweiten soll.

Verschärfte Grenzen bei Mietpreisen und Kündigungsfristen

Der vorgelegte Verordnungsentwurf des hessischen Wirtschaftsministeriums sieht weitreichende Vorgaben für angespannte Wohnungsmärkte vor. Bei einer Wiedervermietung soll der Mietpreis künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Ausgenommen von dieser Deckelung bleiben Erstvermietungen von Wohnraum, der nach dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt wurde, sowie Wohnungen nach einer umfassenden Modernisierung.

Für bestehende Mietverhältnisse sieht der Entwurf eine Absenkung der Kappungsgrenze vor. Mieterhöhungen sollen innerhalb von drei Jahren auf maximal 15 Prozent begrenzt werden – bisher lag dieser Schwellenwert bei 20 Prozent –, wobei die Erhöhung höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete reichen darf. Während diese Grenze bisher in 49 Kommunen galt, soll sie künftig für mehr als 70 beziehungsweise die benannten 71 Gemeinden verbindlich sein.

Anzeige

Wer sich mit den neuen Kappungsgrenzen und dem Mietspiegel 2026 befasst, sollte die ortsüblichen Vergleichsmieten genau kennen. Dieser kostenlose PDF-Report liefert Ihnen aktuelle Analysen für viele deutsche Städte und zeigt, wie Sie Ihre Miete rechtssicher begründen. Mietspiegel-Analyse 2026 jetzt kostenlos herunterladen

Darüber hinaus umfasst der Entwurf Anpassungen bei der Kündigungssperrfrist: Nach der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum und deren anschließendem Verkauf soll die Schutzfrist künftig sechs statt bislang acht Jahre betragen. Zudem ist vorgesehen, dass Kommunen ein besonderes Vorkaufsrecht für bestimmte unbebaute oder brachliegende Grundstücke erhalten, um unter bestimmten Voraussetzungen gezielt auf den Wohnungsbau hinwirken zu können.

Juristischer Rückblick auf vorherige Verordnungen

Die bisherige hessische Mieterschutzverordnung stammte aus dem November 2020 und erfasste damals 49 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Im November 2025 lief die dort geregelte Mietpreisbremse regulär aus und wurde von der Landesregierung um ein Jahr verlängert.

Diese Verlängerung stieß jedoch auf juristische Hürden: Im Juni 2026 erklärte das Amtsgericht Frankfurt die einjährige Verlängerung der Mietpreisbremse für unwirksam. Das Gericht beanstandete in seiner Entscheidung, dass das Land Hessen für die Begründung veraltete Daten aus den Jahren 2014 bis 2019 herangezogen hatte, obwohl bereits aktuellere Zahlen zur Marktlage verfügbar gewesen wären.

Anzeige

Um bei künftigen Preisanpassungen keine juristischen Fehler zu riskieren, ist die Kenntnis über regionale Marktentwicklungen für Vermieter unerlässlich. Der neue Gratis-Report 2026 zeigt Ihnen, wie Sie Mietpreise korrekt einordnen und typische Formfehler bei Erhöhungen vermeiden. Kostenlosen Mietspiegel-Report 2026 anfordern

Offene Umsetzung beim hessischen Leerstandsgesetz

Neben den mietpreisrechtlichen Instrumenten verfügt das Land seit November 2025 über ein Leerstandsgesetz. Dieses soll den Kommunen ermöglichen, behördlich gegen Wohnraum vorzugehen, der dem Markt bewusst entzogen wird. Aus der FDP-Landtagsfraktion hieß es dazu allerdings, dass bislang keine hessische Stadt dieses Gesetz anwende.

Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori bestätigte laut Berichten vom 22. September 2026, dass rund ein Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes keine hessische Kommune eine entsprechende Leerstandssatzung beschlossen oder in Kraft gesetzt habe. Zudem fehle bisher eine landeseinheitliche Übersicht über leerstehenden Wohnraum.

Am Beispiel der Stadt Frankfurt verwies Mansoori darauf, dass dort rund 4.600 Wohnungen länger als zwölf Monate leer stünden. Frankfurt bereite gegenwärtig eine entsprechende Satzung vor und beabsichtige, diese noch im Jahr 2026 auf den Weg zu bringen. Das Regelwerk sieht bei spekulativem Leerstand Bußgelder von bis zu 500.000 Euro vor.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70174330 |