Hitze, Arbeitsplatz

Hitze am Arbeitsplatz: Gerichte verschärfen Regeln für Kündigungen

23.06.2026 - 03:10:49 | boerse-global.de

Neue Gerichtsurteile zu Hitzeschutz und Dokumentation zwingen Arbeitgeber zum Handeln. Hohe Nachzahlungen und unwirksame Kündigungen drohen bei Verstößen.

Hitze am Arbeitsplatz: Gerichte verschärfen Regeln für Unternehmen
Hitze - Bauarbeiter in PSA auf einer sonnigen Baustelle, die auf ein digitales Thermometer mit hoher Temperatur blicken, symbolisiert Arbeitsschutz bei Hitze. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Hitze am Arbeitsplatz wird zum ernsthaften Problem – und die Gerichte verschärfen die Regeln für Kündigungen und Dokumentation. Unternehmen müssen jetzt handeln.

Jeder Dritte leidet unter Hitze

Fast ein Drittel der Beschäftigten empfindet Hitze als erhebliche Belastung. Das zeigt eine IFES-Studie aus April und Mai 2026 unter 1.000 Befragten. 48 Prozent berichten sogar von einer gestiegenen Arbeitsbelastung in den letzten zwei Jahren.

Die Gewerkschaft GPA fordert deshalb strengere Regeln im Arbeitnehmerschutzgesetz. Konkret geht es um verpflichtende Pausen, Trinkmöglichkeiten und bessere Schutzmaßnahmen für Innenräume. Experten raten zu Hitzeschutzkonzepten mit Temperaturmonitoring und klaren Eskalationsstufen.

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Wann wird es kritisch?

Die Richtlinien sind klar: Bei 26 Grad müssen Arbeitgeber besonders gefährdete Gruppen schützen – etwa Schwangere oder ältere Beschäftigte. Ab 30 Grad sind Maßnahmen für die gesamte Belegschaft Pflicht: angepasste Lüftung, Sonnenschutz oder lockere Bekleidungsregeln. Und bei 35 Grad? Dann gilt der Raum ohne technische oder organisatorische Gegenmaßnahmen nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz.

Dokumentationspflicht: Teure Fehler

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am 11. Juni 2026 klargestellt: Fehlt die Dokumentation der Arbeitszeiten, tragen Arbeitgeber das volle Risiko. Im konkreten Fall schätzte die Deutsche Rentenversicherung die Beiträge – mit Nachzahlungen von knapp 130.000 Euro inklusive Säumniszuschlägen. Der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten" gilt hier nicht.

Auch bei Kündigungen wird der Spielraum enger. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verschärfte im Mai 2026 die Anforderungen an Massenentlassungsanzeigen. Fehler machen die Kündigungen dauerhaft unwirksam – eine nachträgliche Korrektur ist ausgeschlossen. Und: Ein Einwurf-Einschreiben allein reicht nicht als Zugangsbeweis.

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Urlaub schützt nicht vor Anhörung

Bei Verdachtskündigungen müssen Arbeitgeber auch während des Urlaubs eines Mitarbeiters versuchen, ihn anzuhören. Ein absolutes Kontaktverbot gibt es nicht. Wer mehrere Wochen untätig bleibt, riskiert die Unwirksamkeit der Kündigung.

Neue Technik für den Arbeitsschutz

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) bleibt Pflicht. Sicherheitshinweise warnen vor ungeeigneter Kleidung an Förderanlagen – etwa einfachen T-Shirts. Der Markt reagiert: Im August 2026 kommt eine neue Sicherheitsschuh-Kollektion für Logistik und Fertigung. Die metallfreien, ESD-zertifizierten Modelle kosten zwischen 100 und 150 Euro.

Noch einen Schritt weiter geht der Baubot beim Engelbergtunnel. Er setzte über 9.000 Bohrlöcher in bis zu 7,5 Metern Höhe – und arbeitet bis zu acht Stunden pro Schicht. Die digitale Dokumentation in BIM-kompatiblen Formaten schützt die Mitarbeiter vor körperlich belastenden Tätigkeiten in exponierten Lagen.

Streit um Arbeitszeitgesetz

Die geplante Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Diskussionen. Branchenverbände wie DEHOGA und IHA kritisieren den Referentenentwurf: Der Wechsel zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit soll nur über Tarifverträge möglich sein. Arbeitspsychologen warnen dagegen vor einer Aufweichung des Achtstundentags – mit Risiken für Fehlzeiten und Langzeitfolgen.

Streitpunkt ist auch die geplante Pflicht zur elektronischen Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. Arbeitgeber fordern eine Rücknahme, um Bürokratie zu vermeiden. Derweil steigt der Mindestlohn: Seit dem 1. Januar 2026 liegt er bei 13,90 Euro, für 2027 sind 14,60 Euro geplant.

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