Hitze-Regelung, Arbeitgeber

Hitze-Regelung: Arbeitgeber verkürzt Arbeitszeit ab 30 Grad bei vollem Lohn

Veröffentlicht: 16.07.2026 um 09:19 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Ein Basler Gebäudedienstleister gewährt seinen Mitarbeitern bei 30 Grad Hitzefrei bei vollem Lohnausgleich. Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die Rekordtemperaturen im Juli 2026.

Basler Firma Zweipack: Hitzefrei bei 30 Grad mit vollem Lohn
Ein erschöpfter Bauarbeiter oder Gebäudemanager wischt sich unter der gleißenden Sonne den Schweiß von der Stirn vor einem modernen Gebäude. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ein Gebäudeunterhaltsunternehmen aus der Region Basel reagiert auf die Rekordtemperaturen mit einer ungewöhnlichen Maßnahme: Die Arbeitszeit wird bei Hitze drastisch verkürzt – der Lohn bleibt gleich.

Ab 30 Grad ist Feierabend

Das in Allschwil ansässige Unternehmen Zweipack hat eine klare Regel eingeführt: Steigt das Thermometer auf 30 Grad Celsius, müssen die 17 Angestellten statt 8,4 nur noch 6 Stunden arbeiten. Der Feierabend fällt dann auf die Mittagszeit zwischen 12:00 und 13:00 Uhr.

Die Geschäftsführung wendet die Regel bereits seit Beginn der Hitzewelle vor rund drei Wochen nahezu durchgehend an. Und das bei voller Lohnfortzahlung. Geschäftsleiter Mischa Blattner sieht darin bislang keine wirtschaftlichen Nachteile.

Der Hintergrund: Die erste Julihälfte 2026 war in der Schweiz rekordwarm – mit 4,4 Grad über dem Durchschnitt der Jahre 1991 bis 2020. Allein in Basel wurden bereits elf Hitzetage registriert. Üblich sind in diesem Zeitraum etwa fünf.

Warum Hitze am Arbeitsplatz gefährlich wird

Die Maßnahme hat einen ernsten Hintergrund. Die Schweizer Unfallversicherung Suva belegt: Ab 30 Grad steigt das Risiko für Arbeitsunfälle um rund 7 Prozent. Hitze killt die Konzentration und führt schneller zur Erschöpfung – besonders gefährlich im Handwerk oder bei körperlicher Arbeit im Freien.

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Trotz dieser Risiken: Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es in der Schweiz nicht. Die Entscheidung liegt allein bei den Arbeitgebern.

Proteste im Spital, Debatte um Shorts

Die Hitze sorgt auch anderswo für Zündstoff. Am Universitätsspital Genf protestierte das Pflegepersonal am 14. Juli. In den Kliniken herrschten bis zu 34 Grad. Die Gewerkschaften VPOD und SIT forderten mehr als die bisher gewährten viertelstündigen Zusatzpausen und die Verteilung von Speiseeis. Die Spitalleitung setzte immerhin einen Krisenstab ein.

Und dann wäre da noch die Kleiderfrage. Bei der Swiss Re sprach sich Schweiz-Chef Gianfranco Lot gegen kurze Hosen für männliche Kollegen aus – die seien dem Wochenende vorbehalten. Eine Umfrage unter 3.600 Teilnehmern zeigt jedoch: Zwei Drittel finden Shorts im Büro akzeptabel, besonders ohne Kundenkontakt. Andere Versicherer sind hier bereits flexibler.

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Die Trockenheit trifft auch die Stadt. Die Basler Stadtgärtnerei meldet Mehrkosten im sechsstelligen Bereich, um Jungbäume, Buchen und Ahorne am Leben zu halten. Das eigene Personal reicht nicht – externe Hilfe musste angefordert werden.

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