Hitzebelastung, Millionen

Hitzebelastung: 431 Millionen Euro Wirtschaftsschaden pro Tag

Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

DGB-Chefin Fahimi verlangt staatliche Unterstützung bei extremer Hitze. Jeder Hitzetag kostet die Wirtschaft laut Gewerkschaft 431 Millionen Euro.

DGB fordert gesetzliches Hitze-Ausfallgeld für Beschäftigte
Ein Thermometer zeigt eine hohe Temperatur an, mit unscharfen Arbeitern im Hintergrund, die unter der Hitze leiden. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

DGB-Chefin Yasmin Fahimi fordert ein gesetzliches Hitze-Ausfallgeld.

Das Geld soll Beschäftigte und Arbeitgeber unterstützen, wenn extreme Hitze die Arbeit unmöglich macht. Vorbild ist das bestehende Ausfallgeld im Dachdeckerhandwerk. Fahimi stellte die Forderung am 17. Juli vor.

Hintergrund: Eine aktuelle DGB-Umfrage unter rund 4.000 Beschäftigten zeigt: Jeder dritte Arbeitnehmer fühlt sich durch Hitze am Arbeitsplatz belastet. In Außenberufen liegt der Anteil sogar bei knapp 60 Prozent.

Hohe Kosten für die Wirtschaft

Die wirtschaftlichen Folgen sind enorm. Laut DGB kostet jeder einzelne Hitzetag die deutsche Wirtschaft rund 431 Millionen Euro. Hauptgrund: Produktivitätsverluste durch gesundheitliche Belastungen.

Besonders betroffen sind Arbeitnehmer unter Zeitdruck. In der Umfrage gaben 48 Prozent von ihnen an, unter der Hitzeeinwirkung zu leiden.

Die IG BAU Saar-Trier forderte Arbeitgeber am 18. Juli zu mehr Prävention auf. Konkret empfohlen: eine „Getränke-Flatrate“ mit drei bis fünf Litern Wasser pro Tag, Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor und flexible Arbeitszeiten in die kühleren Morgen- oder Abendstunden.

Was sagt das Gesetz?

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Eine allgemeine gesetzliche Höchsttemperatur für Innenräume gibt es nicht. Aber: Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber laut Arbeitsstättenregeln (ASR A3.5) wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören Fensterverschattung, Getränkebereitstellung oder lockere Kleidungsvorschriften.

Ab 35 Grad gilt der Raum ohne Schutzvorkehrungen als nicht mehr für die Arbeit geeignet.

Ein aktuelles BGH-Urteil vom 18. Juli stärkt zudem die Rechte von Wohnungseigentümern bei Klimaanlagen. Außengeräte auf Balkonen sind grundsätzlich erlaubt – solange andere Bewohner nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Das ist auch für Homeoffice-Nutzer in Dachgeschosswohnungen relevant.

Pflege und Bau: Besonders betroffen

In Pflegeeinrichtungen setzen immer mehr Häuser auf Hitzeschutzpläne nach dem TOP-Prinzip – technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen. Ziel: Die Raumtemperatur bei maximal 29 Grad stabilisieren.

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Die Dringlichkeit unterstreichen RKI-Daten: Die Hitzewelle forderte in Deutschland rund 5.100 Todesopfer. Allein in Rheinland-Pfalz starben im ersten Halbjahr 2026 schätzungsweise 560 Menschen an den Folgen – fast doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Besonders gefährdet: alleinlebende Ältere und Beschäftigte in Außenberufen.

Laut einer YouGov-Umfrage von Mitte Juli sehen 66 Prozent der Wahlberechtigten einen direkten Zusammenhang zwischen den Rekordtemperaturen und dem Klimawandel. Knapp die Hälfte glaubt, dass nationale Klimaschutzmaßnahmen etwas bewirken können.

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