Hitzeschutz: Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber handeln
Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 10:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Temperaturen klettern auf Rekordwerte, doch ein genereller Anspruch auf „hitzefrei“ besteht nicht. Ab 30 Grad im Büro müssen Arbeitgeber jedoch handeln.
Gestaffelte Schutzpflichten nach Arbeitsstättenverordnung
Die Grundlage für den Hitzeschutz in Innenräumen bildet die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5). Das System orientiert sich an der Innentemperatur: Überschreitet sie 26 Grad, sollen Arbeitgeber bereits Maßnahmen zur Entlastung prüfen.
Zwingend vorgeschrieben sind Schutzvorkehrungen ab mehr als 30 Grad Raumtemperatur. Dazu zählen die Bereitstellung von Trinkwasser, gelockerte Bekleidungsvorschriften oder Gleitzeitregelungen, um die Arbeit in kühlere Morgenstunden zu verlegen. Erreicht ein Raum ohne technische oder organisatorische Vorkehrungen über 35 Grad, gilt er als ungeeignet für die Arbeit.
Kein Anspruch auf Arbeitsverweigerung
Trotz strenger Vorgaben: Beschäftigte dürfen ihren Arbeitsplatz bei Hitze nicht eigenmächtig verlassen. Ein Fernbleiben kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Abmahnung nach sich ziehen. Ein Rechtsanspruch auf hitzefrei existiert in Deutschland nicht.
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In Österreich wird die Debatte intensiver geführt. Arbeitnehmervertreter wie die Arbeiterkammer (AK) und die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) fordern einen verbindlichen Anspruch für besonders belastete Berufsgruppen. Aktuell gilt am Bau eine „Kann-Bestimmung“, nach der Arbeiten ab 32,5 Grad Außentemperatur unterbrochen werden können. Die Notwendigkeit belegen Unfallstatistiken: Ab 30 Grad steigt das Risiko auf Baustellen um etwa 7 Prozent.
Österreich geht mit neuen Regeln voran
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Österreich eine neue Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien. Sie schreibt Schutzmaßnahmen ab der Hitzewarnstufe 2 vor – das entspricht einer gefühlten Temperatur von 30 Grad. Kontrollen des Arbeitsinspektorats zeigten jedoch: Bei fast der Hälfte der geprüften Baustellen gab es Mängel. Verstöße kosten bis zu 8.000 Euro.
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Für den Herbst 2026 plant die österreichische Regierung zudem ein Gesetzespaket mit Hitzeschutzmaßnahmen für Gebäude. Bis Sommer 2027 sollen spezifische Regelungen für Bildungseinrichtungen folgen.
Tausende Hitzetote – Politik unter Druck
Die Dringlichkeit belegen aktuelle Gesundheitsdaten: Das Robert Koch-Institut registrierte in einer Woche im Juni 2026 rund 9.600 Hitzetote. Bis Mitte Juli stieg die Zahl der hitzebedingten Todesfälle in Deutschland auf fast 10.000. Die Bundesärztekammer fordert daher verbindliche, EU-weite Hitzeschutzpläne.
Die Linke verlangte bereits im Juni einen gesetzlichen Hitzefrei-Anspruch sowie ein Klima-Kurzarbeitergeld. Einige Städte reagieren schon praktisch: Göttingen erfasst auf einer digitalen Karte „kühle Orte“ und soziale Infrastrukturen. Das Projekt läuft bis Ende 2027.
