Hitzeschutz, Arbeitsplatz

Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Ab 30 Grad muss der Chef handeln

28.05.2026 - 13:01:54 | boerse-global.de

Digitale Fortbildung für Apotheken startet, Hitzeschutzpflichten ab 26 Grad und Krebsrisiken im Gesundheitswesen stehen im Fokus.

Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Ab 30 Grad muss der Chef handeln - Foto: über boerse-global.de
Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Ab 30 Grad muss der Chef handeln - Foto: über boerse-global.de

Besonders klimatische Veränderungen und spezifische Berufsrisiken rücken Präventionsmaßnahmen in den Fokus.

Digitale Fortbildung für Apothekenteams startet

Am 27. Mai starteten das Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIÖG) und die ABDA eine neue digitale Fortbildungsreihe. Unter dem Titel „Town Halls“ werden Apothekenteams gezielt zu Präventionsthemen geschult. Das Auftaktmodul befasste sich mit der Beratung zu Arzneimitteln bei sommerlicher Hitze.

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Hitzeschutz: Diese Regeln gelten am Arbeitsplatz

Die Relevanz solcher Schulungen wird durch geltende technische Regeln für Arbeitsstätten unterstrichen. Laut BAuA müssen Arbeitgeber bereits ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius Schutzmaßnahmen prüfen. Ab 30 Grad ist ein Eingreifen zwingend erforderlich.

Räume mit über 35 Grad gelten ohne spezifische Gegenmaßnahmen wie Luftduschen oder Entwärmungsphasen als nicht zum Arbeiten geeignet. Einen gesetzlichen Anspruch auf zusätzliche Pausen gibt es nicht. Die Gestaltung der Maßnahmen – etwa durch Gleitzeit oder Getränkebereitstellung – obliegt dem Arbeitgeber. Ein eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes ist nur bei akuter Gesundheitsgefährdung zulässig.

Krebsrisiken im Gesundheitssektor: Jeder Dritte betroffen

Neben kurzfristigen Belastungen durch Hitze zeigen Langzeitstudien die Gefahren in bestimmten Berufsfeldern. Eine EU-OSHA-Untersuchung mit über 24.000 Interviews aus den Jahren 2022 und 2023 identifizierte signifikante Risiken im Gesundheits- und Sozialwesen.

Fast ein Drittel der Beschäftigten ist dort mindestens einem Krebsrisiko ausgesetzt. Hauptgefahrenquellen: ionisierende Strahlung, Dieselemissionen, UV-Strahlung sowie chemische Stoffe wie Formaldehyd und Benzol. Europaweit werden jährlich rund 100.000 Todesfälle auf arbeitsbedingte Krebserkrankungen zurückgeführt.

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Nachhaltige Ernährung in der Kantine

Die Techniker Krankenkasse fördert eine Studie an der Charité zur Umstellung der Mitarbeiterverpflegung. Ziel des auf zweieinhalb Jahre angelegten Projekts: den Anteil biologisch erzeugter Lebensmittel in der Kantine von drei auf 20 Prozent zu steigern. Dafür werden 84 Rezepturen überarbeitet.

Kompakte Trainingssysteme für die Praxis

Auch die physische Prävention profitiert von technologischen Neuerungen. Auf der Fachmesse „therapie München“ präsentierte die Dr. WOLFF Sports & Prevention GmbH kompakte Trainingssysteme für den medizinischen Bereich. Ein modularer Gerätezirkel ermöglicht gesundheitsorientierte Trainingsprogramme auf nur 25 Quadratmetern.

Krankenhausaufenthalte: Von vier Wochen auf drei Tage

Der Wandel im Gesundheitswesen zeigt sich auch in der Behandlungsdauer. Beim Branchentreffen im Salem-Spital in Bern wurde darauf hingewiesen: Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Krankenhäusern ist massiv gesunken. Waren es 1986 noch vier Wochen, liegt der Wert 2026 bei rund drei Tagen.

Parallel entstehen neue teilstationäre Angebote. Die Anfang März eröffnete Eltern-Kind-Tagesklinik der DRK Kliniken Berlin Westend bietet unter der Leitung von Dr. Laura Hannemann rund sechswöchige Behandlungen für Familien mit Kindern zwischen fünf und neun Jahren.

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