Hitzeschutz am Arbeitsplatz: AOK Hessen fordert engere Verbindung mit Gesundheitsschutz
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deSteigende Temperaturen belasten zunehmend den Arbeitsalltag und stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Wie aus einem aktuellen Bericht hervorgeht, fordern Fachleute der AOK Hessen eine engere Verbindung von Klima- und betrieblichem Gesundheitsschutz.
Hohe Temperaturen führen vermehrt zu Fehltagen, erhöhen das Risiko von Arbeitsunfällen und verursachen spürbare Produktivitätsverluste. Als größte gesetzliche Krankenkasse des Bundeslandes betreut die AOK Hessen rund 1,7 Millionen Versicherte und rund 145.000 Firmenkunden.
Differenzierte Schutzkonzepte für vulnerable Beschäftigte
Eine einheitliche Standardlösung für alle Betriebe gebe es nicht, betont Susann Hinz, Abteilungsleiterin Personalmanagement und CSR bei der Krankenkasse. Bestimmte Personengruppen wie chronisch Erkrankte, Schwangere, Säuglinge sowie Beschäftigte im Außenbereich seien den Hitzebelastungen besonders stark ausgesetzt.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, empfiehlt die Krankenkasse betriebliche Anpassungen. Dazu zählen flexible Arbeitszeitmodelle mit einem Rahmen zwischen 6 und 21 Uhr, das Ausweichen auf mobiles Arbeiten sowie die Bereitstellung gekühlter Ruheräume. Zudem verweist die Kasse auf Unterstützungsmöglichkeiten wie das medizinische Beratungstelefon AOK-Clarimedis.
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Bauliche Maßnahmen und organisatorische Anpassung
Über rein organisatorische Schritte hinaus verweisen Fachleute auf langfristige Anpassungen an Gebäuden und Arbeitsstätten. Daniel Willeke vom Bundesverband für Klimaschutz betonte vor Vertretern sozialer Einrichtungen und Kommunen im Kreis Dillingen, dass Klimaanlagen kein Allheilmittel seien.
Wirksamer seien bauliche und ökologische Maßnahmen wie Dachbegrünungen, Entsiegelungen von Böden, Wasserspeicher, Baumpflanzungen zur Beschattung, Fassadenbegrünungen und Systeme zur Erdkühlung.
Für stationäre Pflegeeinrichtungen regt der Verband praxisnahe Entlastungen an: leichte Dienstkleidung, Kühlwesten, zusätzliche Ruhepausen, eine Verlagerung der Dienstpläne um die heißesten Tagesstunden sowie eine hitzesensible Tourenplanung im ambulanten Bereich.
Zudem seien eine gesicherte Medikamentenkühlung und Vorbereitungen bis hin zum Katastrophenfall notwendig. Der Bundesverband für Klimaschutz fordert darüber hinaus, den Klimaschutz als staatliche Pflichtaufgabe im Grundgesetz zu verankern und Kommunen dafür mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten.
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Steigende Belastungen für Versorgungsnetze und Außenberufe
Die Notwendigkeit präventiver Schutzkonzepte wird auch durch Berichte über die Belastung des Gesundheitssystems unterstrichen. Nach Angaben der hessischen Grünen stiegen die rettungsdienstlichen Zuweisungen an Krankenhäuser im Land während einer Hitzeperiode im Vergleich zu den vorherigen zwölf Tagen im Schnitt um 22 Prozent.
In einzelnen Einrichtungen wie der Klinik Rotes Kreuz in Frankfurt am Main verdoppelten sich die Einweisungen. Die Landesregierung habe bislang auf eine vollständige Erhebung der Rettungsdiensteinsätze verzichtet, zudem stehe eine systematische Auswertung des hessischen Hitzeaktionsplans noch aus. Gefordert wird unter anderem eine Förderung energieeffizienter Klimageräte für Schulen und Kliniken.
Besondere Gefahren bestehen für Beschäftigte im Freien. Nach Angaben der Universität Osnabrück arbeiten in Deutschland rund 7 Millionen und in der Europäischen Union rund 70 Millionen Menschen regelmäßig unter freiem Himmel.
Prof. Dr. Swen Malte John vom Institut für Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) der Universität Osnabrück verwies darauf, dass laut der Weltgesundheitsorganisation jeder dritte Hautkrebs-Todesfall auf berufsbedingte Sonneneinstrahlung zurückgehe.
Seit dem Jahr 2000 habe die Zahl dieser Todesfälle um 88 Prozent zugenommen, obwohl die meisten Erkrankungen durch konsequente Schutzmaßnahmen vermeidbar wären. Wissenschaftler der Universität begleiten in Brüssel eine Gesetzgebungsinitiative des Europäischen Parlaments zum Schutz von Beschäftigten im Außenbereich, zu der am 14. Oktober 2026 auch eine Anhörung stattfand.
