Hitzeschutz am Arbeitsplatz: ASR A3.5 schreibt Maßnahmen ab 30 Grad vor
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 13:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die extreme Hitze setzt Deutschland massiv zu – und die Kosten explodieren. Laut einer Analyse von Allianz Trade könnten Hitzewellen die deutsche Wirtschaft bis 2030 rund 112 Milliarden Euro kosten. Ab 30 Grad sinkt die Arbeitsproduktivität pro zusätzlichem Grad um durchschnittlich drei Prozent. Gleichzeitig steigen die Energiekosten in Unternehmen um etwa 1,2 Prozent pro Grad an.
Krankenstand steigt drastisch
An Tagen mit Temperaturen über 30 Grad nehmen die Krankschreibungen um 3,5 Prozent zu. Bei länger anhaltenden Hitzewellen sind es sogar bis zu sechs Prozent. Jeder einzelne Hitzetag belastet die Gesamtwirtschaft mit rund 431 Millionen Euro. Das Robert Koch-Institut verzeichnete bis zum 19. Juli 2026 bereits rund 9.800 hitzebedingte Sterbefälle – mehr als im gesamten Rekordjahr 2018.
Kommt die Siesta nach Deutschland?
In der Debatte um Schutzmaßnahmen rückt das südeuropäische Siesta-Modell in den Fokus. Die Idee: Arbeitszeit in die kühleren Morgen- und Abendstunden verlagern. Experten der Dekra sehen das rechtlich bereits im Rahmen von Gleitzeitregelungen als möglich. Einen generellen Anspruch auf „hitzefrei“ gibt es aber nicht.
Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) geben klare Grenzen vor:
- Ab 26 Grad Raumtemperatur: Arbeitgeber sollen Maßnahmen prüfen
- Ab 30 Grad: Schutzmaßnahmen sind zwingend erforderlich
- Über 35 Grad: Räume ohne zusätzliche Schutzvorkehrungen sind ungeeignet
Die ASR A3.5 schreibt ab 30 Grad zwingende Schutzmaßnahmen vor – doch viele Arbeitgeber unterschätzen die wirtschaftlichen Folgen: Jeder Hitzetag kostet die Wirtschaft 431 Millionen Euro. Dieser Report zeigt Ihnen die konkreten Pflichten und wie Sie Produktivitätseinbußen vermeiden. Jetzt kostenlosen Hitzeschutz-Report anfordern
Sonnenschutzfolien können die Innentemperatur immerhin um drei bis vier Grad senken.
Gewerkschaften fordern Hitze-Ausfallgeld
Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi fordert ein gesetzliches Hitze-Ausfallgeld. Laut einer Umfrage unter rund 4.000 Beschäftigten fühlt sich jeder Dritte durch die Hitze stark belastet. Besonders betroffen: Menschen unter hohem Zeitdruck (48 Prozent) und körperlich schwer Arbeitende.
Das Dachdeckerhandwerk verfügt bereits über entsprechende Ausfallgelder. Die IG BAU will solche Regelungen auf weitere Branchen ausweiten. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert zudem besseren Schutz für Beamte im Außendienst – etwa klimatisierte Immobilien, atmungsaktive Kleidung und ausreichende UV-Vorsorge.
Bahn setzt Strafen aus – Pflege in der Krise
Während die DGB ein Hitze-Ausfallgeld fordert und die Bahn Vertragsstrafen aussetzt, müssen Sie als Arbeitgeber schnell handeln: Ab 30 Grad sind Schutzmaßnahmen erforderlich, ab 35 Grad sind Räume ohne Vorkehrungen ungeeignet. Mit unserem Muster-Hitzeschutzplan bleiben Sie compliant. Muster-Hitzeschutzplan jetzt sichern
Die Infrastruktur leidet massiv. Die DB InfraGO hat eine Sonderregelung erlassen: Vom 30. Juli bis zum 6. August 2026 werden Vertragsstrafen ausgesetzt, wenn Unternehmen bei Temperaturen über 35 Grad Züge streichen. Ziel ist es, Reserven zu bilden und die Pünktlichkeit im Restnetz zu erhöhen.
Besonders dramatisch ist die Lage in der Pflege. Fast alle Einrichtungen haben organisatorische Maßnahmen umgesetzt – aber nur 41 Prozent verfügen über Klimaanlagen. Bei Neubauten im Sozialwesen liegt die Quote für Kühlanlagen sogar nur bei 14,5 Prozent. Verbände wie die BIVA fordern verbindliche Hitzeschutzpläne und staatliche Förderung für die Klimatisierung von Pflegezimmern.
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