Hitzeschutz, Arbeitsplatz

Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Neue Pflichten bei 26, 30, 35 Grad

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 17:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Rund 9.800 Hitzetote und klare Temperaturgrenzwerte: Die Bundesregierung kündigt einen nationalen Hitzeaktionsplan an, während Gewerkschaften mehr Schutz für Beschäftigte fordern.

Hitzewelle 2026: Arbeitgeberpflichten, Hitzetote und der geplante nationale Hitzeaktionsplan
Ein digitaler Thermometer auf einem modernen Büroschreibtisch vor einem sonnendurchfluteten Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Sommerhitze 2026 fordert ihren Tribut: Rund 9.800 Hitzetote bis Mitte Juli, Rekordtemperaturen von bis zu 41,5 Grad – und eine hitzige Debatte über den Schutz von Arbeitnehmern. Die Bundesregierung kündigt einen nationalen Hitzeaktionsplan an, während Gewerkschaften strengere Regeln für Arbeitgeber fordern.

26, 30, 35 Grad: Diese Pflichten haben Arbeitgeber

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 definiert klare Grenzwerte für Büros und Produktionshallen. Überschreitet die Raumtemperatur 26 Grad, sind erste Maßnahmen Pflicht: Getränke bereitstellen, Sonnenschutz aktivieren.

Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber aktiv werden. Dazu zählen das Lüften in den frühen Morgenstunden, gelockerte Bekleidungsvorschriften oder die Verlagerung schwerer körperlicher Arbeit in kühlere Tageszeiten.

Bei mehr als 35 Grad gilt der Raum ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung als ungeeignet für die Arbeit. Besonders gefährdete Gruppen – Jugendliche, Schwangere, ältere Beschäftigte oder Menschen mit Vorerkrankungen – brauchen dann besonderen Schutz.

Kreislaufkollaps: Die gesundheitlichen Folgen

Die Zahlen der Barmer Krankenkasse zeigen die dramatischen Auswirkungen. Am 30. Juni wurden in Sachsen 28 von 10.000 Versicherten wegen Kreislaufbeschwerden krankgeschrieben – ein Anstieg von 31 Prozent gegenüber dem Halbjahresdurchschnitt.

Das Robert Koch-Institut schätzt die Zahl der Hitzetoten bis Mitte Juli auf rund 9.800. Das übersteigt die Jahreswerte des vergangenen Jahrzehnts deutlich. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden in der letzten Juniwoche über 6.300 Sterbefälle registriert.

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Wer sich mit dem Schutz von Mitarbeitern bei Extremtemperaturen befasst, muss rechtssichere Dokumentationen erstellen, die auch vor Behörden bestehen. Diese kostenlosen Vorlagen und Checklisten helfen Arbeitgebern und Sicherheitsfachkräften dabei, Gefährdungsbeurteilungen schnell und rechtssicher umzusetzen. Gefährdungsbeurteilung: So erstellen Sie GBUs, die Aufsichtsbehörden sofort anerkennen

Doch nur wenige Kommunen haben bislang ausgearbeitete Hitzeaktionspläne. Die Lücke zwischen Erkenntnis und Umsetzung klafft gewaltig.

Politik reagiert: Grundgesetzänderung geplant

Das Bundesumweltministerium will bis Sommer 2027 einen nationalen Hitzeaktionsplan vorlegen. Umweltminister Schneider strebt sogar eine Grundgesetzänderung an, um dem Bund mehr Kompetenzen beim Hitzeschutz einzuräumen. Vorbild: der französische „Plan Canicule“.

In der Praxis stehen Betriebe jedoch vor einem Dilemma: Hitzeschutz kostet Geld. Die Dortmunder Stadtwerke verzichten bei neuen U-Bahnen bewusst auf Klimaanlagen – und sparen damit rund 70 Millionen Euro Anschaffungskosten sowie jährlich etwa sieben Millionen Kilowattstunden Strom. Auch in Berlin fahren U-Bahnen teilweise ohne Kühlung.

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Gerade bei besonderen Gefährdungen wie extremer Hitze ist eine lückenlose Dokumentation der Arbeitsschutzmaßnahmen für Unternehmen essenziell. Erfahrene Sicherheitsfachkräfte nutzen bewährte Hilfsmittel, um den gesetzlichen Pflichten ohne großen Zeitaufwand nachzukommen. Warum erfahrene Sifas bei der Gefährdungsbeurteilung auf diese Vorlagen schwören

Gewerkschaften fordern: Schluss mit Ausnahmen

Die Gewerkschaft vida verlangt besseren Schutz für Paketzusteller und Lieferanten. Zwar gilt seit 2026 eine Hitzeschutzverordnung, doch freie Dienstnehmer wie Fahrradboten fallen durch das Raster. Die Arbeitgeber sollen flächendeckend Wasser und Kühlmöglichkeiten bereitstellen.

Im Baugewerbe bleibt die Lage ebenfalls prekär. In Kärnten profitieren nur etwa 25 Prozent der rund 11.900 Bauarbeiter von freiwilligen Hitzefrei-Regelungen ab 32,5 Grad.

Die Klimaveränderung erzwingt neue Arbeitszeitmodelle. In Gastronomie und Handel wird über flexible Öffnungszeiten oder eine „Siesta“ diskutiert – die Kundenfrequenz sinkt während der Mittagshitze massiv, das Geschäft verlagert sich in die Abendstunden.

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