Hitzeschutz: Arbeitgeber müssen ab 30 Grad handeln
22.06.2026 - 07:19:35 | boerse-global.de
Das dreistufige Pflichtenmodell
Einen allgemeinen Anspruch auf hitzefrei im Büro gibt es nicht. Die Grundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung, konkretisiert durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5). Arbeitgeber müssen bei steigenden Temperaturen abgestuft handeln.
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Ab 26 Grad Raumtemperatur sollen Unternehmen erste Gegenmaßnahmen prüfen: Getränke bereitstellen, Jalousien nutzen oder flexible Arbeitszeiten einführen.
Bei 30 Grad ist der Arbeitgeber verpflichtet, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Technische Lösungen haben Vorrang vor organisatorischen.
35 Grad sind die Schmerzgrenze: Ohne spezifische Schutzvorkehrungen wie Luftduschen oder Entwärmungsphasen gilt der Raum als ungeeignet. Alternativen wie Homeoffice oder bezahlte Freistellung müssen angeboten werden.
Besondere Schutzansprüche
Vulnerable Gruppen wie Schwangere, ältere Beschäftigte und Personen mit Vorerkrankungen genießen besonderen Schutz. Zudem hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung der Schutzmaßnahmen.
Homeoffice: Kein einfacher Rückzieher
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat klargestellt: Arbeitgeber dürfen bestehende Homeoffice-Regelungen nicht ohne sachliche Begründung streichen. Eine Rückkehr zur Präsenzpflicht müsse nachweislich betriebliche Probleme lösen. Bei reinen IT-Tätigkeiten sei das schwer zu begründen.
Lockere Kleiderordnung
Die Wirtschaft diskutiert über Lockerungen der Kleidervorschriften. In Berufen mit Schutzfunktion bleiben strenge Regeln unumgänglich. Andere Unternehmen setzen bereits auf Flexibilität: Die Deutsche Post erlaubt ihren rund 111.400 Zustellern bei Hitze Bermudas und empfiehlt Sonnenschutz.
Politische Debatte um Arbeitszeit
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, die Abkehr vom Acht-Stunden-Tag künftig nur noch per Tarifvertrag zu ermöglichen. Eine verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung soll kommen. Wirtschaftsverbände kritisieren dies und fordern direkte Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Angestellten.
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Gewerkschaften fordern mehr Hitzeschutz
In Österreich plädiert die Gewerkschaft BAU-HOLZ für einen gesetzlichen Anspruch auf hitzefrei. In Deutschland fordert die GEW in Nordrhein-Westfalen verbindliche Regeln für alle Schulstufen. In Sachsen und Thüringen erschwert der Sanierungsstau bei Bildungseinrichtungen den Hitzeschutz.
Medizinische Warnungen
Mediziner der Universitätsmedizin Mainz warnen vor den gesundheitlichen Risiken. Besonders gefährdet sind Herz-Kreislauf-Patienten und ältere Menschen. Hitze kann chronische Erkrankungen verschlechtern und zu Elektrolytmangel führen.
Die Empfehlung: Täglich bis zu zwei Liter Flüssigkeit aufnehmen, lauwarme Getränke bevorzugen. Bei Symptomen wie Erbrechen oder Bewusstseinsstörungen sofort die Notaufnahme aufsuchen.
Langfristiger Trend
Die Zahl der Tage mit mindestens 30 Grad hat sich in Deutschland verdoppelt. Eine Umfrage der Barmer Krankenkasse zeigt: Mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Ostdeutschland ist besorgt über die Zunahme von Hitzewellen.
