Honorarkräfte: Übergangsfrist bis Ende 2027 verlängert
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 03:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Übergangsregelung zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Lehrtätigkeiten wurde bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Betroffen sind Musikschulen, Volkshochschulen und Sportvereine.
Das Herrenberg-Urteil und seine Folgen
Auslöser der rechtlichen Unsicherheit war ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022. Eine Musikschullehrerin wurde trotz Honorarvertrag als abhängig beschäftigt eingestuft. Grund: ihre Eingliederung in die Betriebsorganisation und das fehlende Unternehmerrisiko.
Das Sozialgericht Göttingen bestätigte diese Rechtsprechung am 5. November 2024. Die ursprüngliche Übergangsregelung des § 127 SGB IV trat am 14. Februar 2025 in Kraft. Sie sah vor, dass bei beidseitiger Annahme einer selbstständigen Tätigkeit bis Ende 2026 keine Sozialversicherungspflicht entsteht. Nun verschiebt sich der Stichtag um ein Jahr.
Steuerliche Sonderregelung für Tanzkurse
Auch im Steuerrecht gibt es Anpassungen. Das Sächsische Finanzministerium erließ am 16. Februar 2026 eine Übergangsregelung zur Umsatzsteuerbefreiung von Tanzunterricht.
Kurse des Welttanzprogramms und das Medaillentanzen bleiben bis 31. Dezember 2027 umsatzsteuerfrei – vorausgesetzt, eine Bescheinigung der Landesbehörde liegt vor. Ab 1. Januar 2028 werden diese Angebote grundsätzlich steuerpflichtig. Ausgenommen sind weiterhin künstlerischer Bühnentanz, tänzerische Früherziehung, Kindertanzen und klassisches Ballett für Kinder ab drei Jahren.
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Reformpläne bei Befristungen
Parallel plant die Bundesregierung Änderungen im Arbeitsrecht. Die sachgrundlose Befristung soll von zwei auf bis zu vier Jahre ausgeweitet werden. Innerhalb von 48 Monaten wären dann bis zu sechs Verlängerungen möglich.
Die Neuregelung gilt für Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2030 eingestellt werden. Wirtschaftsverbände begrüßen die Flexibilität. Gewerkschaften kritisieren dagegen eine Aushöhlung des Kündigungsschutzes – besonders für Beschäftigte unter 35 Jahren.
Personeller Druck an Schulen
Die verlängerten Übergangsfristen treffen auf einen angespannten Bildungssektor. Die Zahlen aus dem Schuljahr 2024/2025 zeigen einen deutlichen Wandel:
Die Teilzeitquote erreichte mit 43,9 Prozent einen neuen Höchststand (Vorjahr: 43 Prozent). Bei Frauen lag sie sogar bei 51,4 Prozent. Gleichzeitig ist über ein Drittel der 752.100 Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen 50 Jahre oder älter. In Sachsen-Anhalt sind es über 50 Prozent.
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Der Anteil der Quereinsteiger ohne anerkannte Lehramtsprüfung stieg innerhalb eines Jahrzehnts von 4,3 Prozent (2014/2015) auf 11,2 Prozent. An beruflichen Schulen unterrichten sogar 16,7 Prozent ohne klassische Lehramtsprüfung.
In Brandenburg rechnen Ministerien bereits mit nicht besetzbaren Stellen. Mögliche Maßnahmen: Kürzung von Förderunterricht oder Abweichungen von der Stundentafel. Die Verlängerung der Honorar-Übergangsfrist bis Ende 2027 schafft in diesem Umfeld zumindest vorübergehend Rechtssicherheit für externe Lehrkräfte.
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