Hotelrecht, Kreditkartenhinterlegung

Hotelrecht: Kreditkartenhinterlegung nur mit klarer Vorabkommunikation

Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 09:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Hotels dĂŒrfen Kreditkarten als Sicherheit verlangen, mĂŒssen dies aber vorher mitteilen, BetrĂ€ge angemessen wĂ€hlen und spĂ€testens nach 14 Tagen freigeben.

Hotel-Check-in: Wann Kreditkarten als Sicherheit zulÀssig sind
Ein unbesetzter Empfangstresen in einem modernen Hotel mit einem bereitstehenden KartenlesegerĂ€t fĂŒr die Kautionshinterlegung. Illustration mit AI erstellt.

Hotels sind grundsĂ€tzlich dazu berechtigt, beim Check-in die Hinterlegung einer Kreditkarte als Sicherheit zu verlangen. Wie aus Branchenberichten vom 1. September 2026 hervorgeht, ist diese gĂ€ngige Praxis jedoch an strikte Voraussetzungen geknĂŒpft, insbesondere im Hinblick auf die Vorabkommunikation und die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit der blockierten BetrĂ€ge.

Pflicht zur transparenten Kommunikation vor der Buchung

Die rechtliche ZulĂ€ssigkeit einer Kreditkartenhinterlegung hĂ€ngt maßgeblich davon ab, wie das Hotel diese Forderung gegenĂŒber dem Gast kommuniziert. Eine Juristin des EuropĂ€ischen Verbraucherzentrums (EVZ) betonte Anfang September, dass diese Bedingung bereits vor der eigentlichen Buchung transparent gemacht werden mĂŒsse. Dies könne beispielsweise durch entsprechende Klauseln in den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (AGB) geschehen.

Interessant fĂŒr die Branche ist dabei die Feststellung, dass diese Regelungen auch dann ihre GĂŒltigkeit behalten, wenn der Aufenthalt bereits im Voraus vollstĂ€ndig bezahlt wurde. Die Kreditkarte dient in diesem Fall als Sicherheit fĂŒr zusĂ€tzliche Leistungen oder potenzielle SchĂ€den wĂ€hrend des Aufenthalts.

Angemessenheit und Fristen bei der Betragsblockierung

Ein zentraler Punkt der aktuellen rechtlichen Einordnung betrifft die Höhe des blockierten Betrags. Dieser muss laut der Rechtsexpertin des EVZ in einem angemessenen VerhÀltnis zum Wert der gebuchten Leistung stehen.

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Als Beispiel wurde angefĂŒhrt, dass die Sicherheitsleistung bei einer 15.000-Euro-Suite deutlich höher ausfallen darf als bei einem Zimmer fĂŒr 80 Euro pro Nacht. In jedem Fall sei das Hotel verpflichtet, die Höhe des zu blockierenden Betrags klar zu kommunizieren.

Nach Beendigung des Hotelaufenthalts muss die Freigabe des blockierten Betrags zeitnah erfolgen. Die Expertin verwies darauf, dass dieser Prozess unmittelbar nach der Abreise eingeleitet werden sollte und die Freigabe spÀtestens nach einer Frist von 14 Tagen abgeschlossen sein muss.

Rechtliche Grauzonen und Handlungsoptionen fĂŒr GĂ€ste

Trotz der weit verbreiteten Praxis bleibt die Rechtslage in KonfliktfÀllen komplex. Sollte sich ein Gast weigern, eine Kreditkarte zu hinterlegen, handelt es sich laut EVZ stets um eine Einzelfallentscheidung.

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Bisher liegen in Deutschland keine einschlĂ€gigen Urteile vor, die eine allgemeingĂŒltige Richtung vorgeben könnten. Zudem ist zu beachten, dass innerhalb der EuropĂ€ischen Union jeweils das nationale Recht des betreffenden Landes zur Anwendung kommt.

Reisenden wird empfohlen, ihre Kreditkartenabrechnungen nach dem Urlaub sorgfĂ€ltig zu prĂŒfen. Sollten unberechtigte Abbuchungen festgestellt werden, sei der erste Schritt die Kontaktaufnahme mit dem Hotel. FĂŒhre dies nicht zum Erfolg, bleibe als weiteres Instrument das sogenannte Chargeback-Verfahren ĂŒber das Kreditkarteninstitut, um unrechtmĂ€ĂŸig eingezogene BetrĂ€ge zurĂŒckzufordern.

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