Hyperabschreibung, Online-Portal

Hyperabschreibung: Online-Portal für Vormerkungen seit 12. Juni aktiv

18.06.2026 - 09:49:07 | boerse-global.de

Betriebe sichern sich Förderungen über das GSE-Portal. Weitere Verordnungen für Vorauszahlung und Abschlussmeldung stehen noch aus.

Neues Online-Portal für Hyperabschreibung: Unternehmen können Vormerkungen beantragen
Hyperabschreibung - Ein stilisiertes, leuchtendes digitales Portal-Symbol, umgeben von Finanzdatenströmen und Energielinien, das Hyperabschreibung und digitale Steuervorteile symbolisiert. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni 2026 Vormerkungen für die Hyperabschreibung über ein neues Online-Portal beantragen. Betrieben wird die Plattform vom Energiedienstleister GSE.

Die technische Freischaltung erfolgte direkt nach der Veröffentlichung der endgültigen Durchführungsverordnung am 11. Juni auf der Website des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy (Mimit). Rechtliche Grundlage ist eine Ministerialverordnung vom 7. Mai 2026.

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Noch nicht alle Schritte geklärt

Mit der Portal-Aktivierung können Betriebe nun formale Vormerkungen einreichen, um sich die Förderungen zu sichern. Der Prozess ist aber noch nicht abgeschlossen. Für die verpflichtende Meldung der 20-prozentigen Vorauszahlung sowie die endgültige Abschlussmeldung fehlt noch eine weitere Verordnung. Experten zufolge steht diese derzeit noch aus.

Parallel dazu bewegt sich auch im privaten Sektor der Steuertechnologie etwas. Ein Bozener KI-Start-up, das eine Plattform für Lieferantenmanagement entwickelt, schloss am 17. Juni eine Finanzierungsrunde über drei Millionen Euro ab. Zu den Investoren gehören Vertis, Tenity und 360 Capital. Das Unternehmen plant, sein Team von 17 auf rund 34 Mitarbeiter bis Ende 2027 zu verdoppeln.

EU plant große Steuerreform

Über die regionalen Förderportale hinaus bereitet die EU-Kommission umfassende Änderungen vor. Für Ende Juni 2026 ist die Vorstellung des Richtlinienvorschlags „Omnibus on Taxation" geplant. Ziel: eine deutliche Vereinfachung des Steuersystems, um Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Geplant sind unter anderem die Abschaffung von Mindestbeteiligungshürden bei der Zins- und Lizenzrichtlinie sowie der Mutter-Tochter-Richtlinie. Zudem soll ein EU-weiter Mindeststandard für den Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen kommen. Auch Anpassungen bei der Zinsschranke und die Streichung der Hinzurechnungsbesteuerung für Unternehmen unter den Pillar-II-Regelungen werden diskutiert. Ein Abschluss des Verfahrens wird frühestens 2027 erwartet – eine einstimmige Entscheidung aller Mitgliedstaaten ist nötig.

Deutschland: Jahressteuergesetz und KI für Ämter

In Deutschland bestimmt der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 die steuerliche Agenda. Der Ende Mai veröffentlichte Entwurf sieht vor, die Frist für die erste Tätigkeitsstätte im Inland ab 2027 von 48 auf 24 Monate zu verkürzen. Ab 2030 sollen zudem die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge bei der Vorsorgepauschale berücksichtigt werden.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant weitere Steuervereinfachungen für Bürger und Unternehmen. Diese könnten Teil eines Reformpakets sein, das am 1. Juli im Koalitionsausschuss beraten wird. Ein zentrales Element: eine neue Arbeitstagepauschale, die verschiedene Werbungskosten wie Homeoffice-Pauschalen und Fahrtkosten bündeln soll.

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Das Bundesdigitalministerium stellte am 16. und 17. Juni die KI-Software „Spark Workflow" bereit. Die Anwendung soll Genehmigungszeiten bei großen Infrastrukturprojekten halbieren, indem sie Unterlagen filtert und die Vorbereitung von Beschlüssen unterstützt. Auch in Österreich wurde am 16. Juni ein Begutachtungsverfahren für ein Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren bei Schlüsseltechnologien eingeleitet – begleitet von einem Fördercall für Pilotanlagen über 18 Millionen Euro.

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