Netto darf weiter Extra-Rabatte in App anbieten
18.03.2026 - 16:37:36 | dpa.deDer Discounter Netto darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschlieĂlich ĂŒber eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) auf Unterlassung wurde vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Bamberg abgewiesen (Az. 3 UKl 16/25 e). Es liege keine Diskriminierung von Ălteren oder Kindern vor.Â
Der Vorsitzende Richter Carsten Sellnow hatte bereits in der vorlÀufigen Bewertung von einem «klaren Fall» gesprochen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung besteht grundsÀtzlich die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde. Das Urteil ist nicht rechtskrÀftig.
In einem Prospekt hatte die Kette einen Extra-Rabatt von «15 Prozent auf Alles» beworben, der allerdings nur ĂŒber die App eingelöst werden kann. Nach Ansicht der VerbraucherschĂŒtzer ist das diskriminierend und verstöĂt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Kritisiert wird, dass behinderte, Ă€ltere oder jĂŒngere Menschen benachteiligt wĂŒrden, weil sie entsprechende GerĂ€te oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dĂŒrften.
Gericht: Keine Diskriminierung erkennbarÂ
Das Gericht sieht es anders: Der Anbieter stelle die App allen Menschen ab 14 Jahren zur VerfĂŒgung. Er mĂŒsse dabei nicht etwa auf Vorlieben, FĂ€higkeiten oder Möglichkeiten Einzelner eingehen. Zudem könne der Zugang zur App unterschiedlich gewertet werden. So hĂ€tten etwa Sehbehinderte bessere Möglichkeiten im Umgang mit der App als etwa mit der Werbung in einem Druckerzeugnis.
Die VerbraucherschĂŒtzer reagierten enttĂ€uscht. «SelbstverstĂ€ndlich hĂ€tten wir uns eine andere Entscheidung gewĂŒnscht. Wir werden nun die UrteilsgrĂŒnde prĂŒfen und ĂŒber das weitere Vorgehen entscheiden», sagte VZBV-Referentin Susanne Einsiedler. Netto zeigte sich erfreut: «Das Urteil bestĂ€tigt, dass Netto Marken-Discount allen Kundinnen und Kunden gleichermaĂen zusĂ€tzliche Preisvorteile ĂŒber die Netto plus App gewĂ€hrt», hieĂ es in einer Stellungnahme des Unternehmens.
Umfrage: 41 Prozent befĂŒrworten exklusive RabatteÂ
Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht auch gegen andere HĂ€ndler vor, die spezielle App-Rabatte anbieten. Ein Prozess gegen Penny beginnt im April, ein weiterer gegen Lidl im September. «Der Verbraucheralltag ist teuer genug», sagte VorstĂ€ndin Ramona Pop. Jeder sollte von Rabatten profitieren können. Obwohl auch Supermarktketten spezielle App-Rabatte anbieten, konzentriert sich der VZBV zunĂ€chst auf Discounter. Dort kauften besonders preissensible Kunden ein, heiĂt es. FĂŒr Menschen mit geringem Einkommen sei Gleichbehandlung besonders wichtig.Â
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte vor dem Verfahren erklĂ€rt, fĂŒr alle Kunden gelte grundsĂ€tzlich derselbe Preis. Apps seien fĂŒr viele HĂ€ndler ein Instrument, Kunden besser kennenzulernen und genauer auf BedĂŒrfnisse einzugehen. Auch ohne Apps gebe es attraktive Preise.Â
FĂŒr HĂ€ndler und Kunden sind die Apps eine Art TauschgeschĂ€ft. Angemeldete Kunden erhalten exklusive Vorteile. Im Gegenzug gewinnen die HĂ€ndler - im besten Fall - treuere Kunden sowie deren Daten und können das Kaufverhalten besser analysieren. Was die exklusiven Rabatte in Apps betrifft, sind die Verbraucher gespalten. Laut einer im Februar 2025 durchgefĂŒhrten YouGov-Umfrage finden das 41 Prozent gut, 40 Prozent nicht. Alle anderen machten keine Angaben.Â
Mehrere Rechtsstreitigkeiten wegen AppsÂ
Nach Angaben des Marktforschers NIQ nutzen zwei Drittel der Haushalte in Deutschland mindestens eine HĂ€ndler-App, am hĂ€ufigsten die von Lidl und Rewe. 77 Prozent dieser Gruppe verwenden Coupons, um Geld zu sparen. 48 Prozent kaufen deshalb andere Produkte als ursprĂŒnglich geplant, 44 Prozent wechseln sogar das GeschĂ€ft. «Die HĂ€ndler-Apps haben sich wahnsinnig schnell etabliert. Sie beeinflussen das Kaufverhalten spĂŒrbar», sagt NIQ-Marktforscher David Georgi.
Die Apps standen zuletzt mehrmals im Mittelpunkt von Rechtsstreitigkeiten. Rewe unterlag im Dezember vor dem Landgericht Köln gegen die Verbraucherzentrale Baden-WĂŒrttemberg. Die Supermarktkette darf nicht mehr mit einem Bonus werben, ohne den Gesamtpreis des entsprechenden Produkts zu nennen. Rewe hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.
Bereits im September scheiterten VerbraucherschĂŒtzer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie monieren, die App sei entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos. Verbraucher zahlten mit ihren Daten. Der VZBV will deshalb vor den Bundesgerichtshof ziehen.
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