Influencer-Urteil: OLG Hamburg entschärft Werbekennzeichnungspflicht
Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 21:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Transparenzpflichten für Influencer deutlich entschärft. Eigenmarken müssen nicht gesondert als Werbung gekennzeichnet werden, wenn der kommerzielle Charakter offensichtlich ist. Zeitgleich wurde ein Rekordbußgeld von 36.000 Euro gegen eine Beauty-Influencerin rechtskräftig – eine klare Warnung an die Branche.
Gericht stärkt Rechte großer Influencer
Das OLG Hamburg wies mit seinem Urteil vom 29. Juli 2026 (Az. 15 U 99/24) die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen eine Influencerin mit über neun Millionen Followern ab. Die Verbraucherschützer hatten auf strengere Kennzeichnungsregeln geklagt – ohne Erfolg.
Die Richter stellten klar: Ein kommerzieller Zweck muss nicht extra ausgewiesen werden, wenn er für die Betrachter offensichtlich ist. Das gelte besonders bei verifizierten Profilen mit Millionen Followern, die eigene Produktlinien bewerben. In solchen Fällen sei die geschäftliche Handlung für das Publikum klar erkennbar.
Impressum in der Bio reicht aus
Auch zur Impressumspflicht auf Instagram äußerte sich das Gericht deutlich. Ein auffälliger Link in der Profilbeschreibung („Bio“) erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit. Kurzzeitige technische Ladeprobleme der verlinkten Seite heben die grundsätzliche Verfügbarkeit des Impressums nicht auf.
Rekordbußgeld: 36.000 Euro für fehlende Werbekennzeichnung
Ganz anders sieht die Lage bei bezahlten Kooperationen aus. Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) Baden-Württemberg verhängte gegen Influencerin Hanadi Diab ein Bußgeld von 36.000 Euro. Inklusive Gebühren summiert sich der Betrag auf 37.803,50 Euro.
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Der Fall zeigt: Wer wiederholt gegen die Kennzeichnungspflicht verstößt, muss mit harten Sanktionen rechnen. Zwischen Mai und Juli 2025 dokumentierte die Aufsichtsbehörde mehrere Verstöße in Instagram-Storys. Die Influencerin mit rund 760.000 Followern war bereits 2020 und 2022 wegen ähnlicher Vergehen ermahnt worden. Die Behörde stellte fest, dass Kennzeichnungen teils komplett fehlten. Die Influencerin argumentierte, die Hinweise seien lediglich zu klein geraten – vergeblich. Die Sanktion ist rechtskräftig.
EU AI Act: Neue Kennzeichnungspflichten ab August 2026
Ab dem 2. August 2026 kommen weitere regulatorische Anforderungen auf Content-Ersteller zu. Artikel 50 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber, KI-generierte oder manipulierte Inhalte wie Bilder, Videos und bestimmte Texte eindeutig zu kennzeichnen.
Die private Nutzung bleibt ausgenommen. Institutionen, Vereine und Unternehmen müssen jedoch sicherstellen, dass solche Inhalte maschinenlesbar markiert werden. Für bereits im Umlauf befindliche Systeme gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Branchenexperten empfehlen technische Lösungen wie digitale Wasserzeichen oder spezifische Metadaten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
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Schutz vor anonymen Bewertungen gestärkt
Das OLG Hamburg befasste sich in einem weiteren Verfahren mit der Haftung von Bewertungsportalen. Mit Beschluss vom 13. Juli 2026 (Az. 7 U 8/25) stärkte das Gericht die Rechte von Arbeitgebern gegenüber der Plattform Kununu.
Bestreitet ein Unternehmen die Echtheit einer anonymen Bewertung substantiiert, muss das Portal eine Überprüfung der Authentizität ermöglichen. Da Kununu die Berufung zurückzog, ist die Entscheidung rechtskräftig. Portale haften demnach als Störer, wenn sie bei Zweifeln an der Urheberschaft keine ausreichende Prüfung einleiten. Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro.
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