Inklusion am Arbeitsmarkt: Neue BGG-Reform verpflichtet Unternehmen
04.07.2026 - 16:32:28 | boerse-global.de
Ein führender Berater reagiert mit einer Neugründung in München.
Strategische Expansion im Beratungsmarkt
Die myAbility Deutschland GmbH hat heute ihren Sitz in der bayerischen Landeshauptstadt eröffnet. Unter der Geschäftsführung von Michael Aumann will das Unternehmen Inklusion als Wettbewerbsvorteil etablieren.
Die Beratung betreut bereits rund 350 Kunden in Deutschland. Ihre spezialisierte Jobbörse verzeichnet monatlich rund 30.000 Nutzer. Begleitet wurde der Markteintritt durch pro-bono-Beratung der Kanzlei Linklaters.
Gesetzgeber erhöht Druck auf Unternehmen
Die Bundesregierung hat gestern eine weitreichende Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf den Weg gebracht. Kernstück ist ein neues Benachteiligungsverbot für private Unternehmen.
Statt starrer Vorgaben setzt der Gesetzgeber auf die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen. Schlichtungsstellen werden gestärkt, Betroffene erhalten einklagbare Ansprüche.
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Bereits seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit Standards wie der WCAG 2.1 AA. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Dass die Praxis noch hakt, zeigte ein aktueller Fall bei Microsoft Power Automate: Eine blinde Kundin deckte dort Mängel bei der Screenreader-Kompatibilität auf.
Niedersachsen legt Zehn-Punkte-Plan vor
Das niedersächsische Sozialministerium hat gestern zusammen mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften einen plan für einen inklusiveren Arbeitsmarkt verabschiedet. Die Lage ist angespannt: Im Juni waren 15.800 schwerbehinderte Menschen im Bundesland arbeitslos gemeldet. Nur 38 Prozent der privaten Unternehmen erfüllen die gesetzliche Beschäftigungspflicht.
Der Plan sieht Lohnkostenzuschüsse von bis zu 50.000 Euro pro Jahr vor. Zudem fördert er Job-Carving – also die Anpassung von Stellenprofilen an die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen. Auch der Ausbau der Netzwerkarbeit zwischen Integrationsämtern, Kommunen und Arbeitgebern ist vorgesehen.
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Praxisbeispiele zeigen Machbarkeit
Trotz der Herausforderungen gibt es Vorzeigeprojekte. Der Textilhersteller HAKRO in Schrozberg baute im Frühjahr seine Kooperation mit einer Außenarbeitsgruppe der Weckelweiler Werkstätten aus. Die Kapazität verdoppelte sich von sechs auf bis zu zwölf Personen, die in Logistik und Kantine arbeiten.
Im Bildungsbereich setzt der Campus Hörakustik in Lübeck Maßstäbe. Die Einrichtung erhielt im Juni das Gütesiegel des Sozialverbands Deutschland (SoVD) für vorbildliche Barrierefreiheit. Jährlich werden dort mehrere tausend Auszubildende geschult.
Auch bei der baulichen Gestaltung rücken Details in den Fokus. Experten wie Peter Bischoff betonen die Bedeutung ergonomischer Türsysteme. Spezielle Falt-Dreh-Türen bieten gegenüber herkömmlichen Schiebetüren deutliche Vorteile bei der Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer – besonders relevant bei Sanierungen im Bestand.
