Insolvenzwelle, Betriebe

Insolvenzwelle: 322.890 Unternehmen im September 2026 gefährdet

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Rund 188.000 Betriebe gaben 2025 auf, während Insolvenzen 2026 weiter zunahmen und neue Vorgaben zur Krisenfrüherkennung gelten.

Deutsche Unternehmensschließungen erreichen 2025 höchsten Stand seit Jahren
Ein verlassenes, geschlossenes Industriegebäude bei Dämmerung steht sinnbildlich für den Anstieg von Unternehmensschließungen. Illustration mit AI erstellt.

Die Schließungswelle in der deutschen Wirtschaft hat eine historische Dimension erreicht. Im Jahr 2025 stellten rund 188.000 Unternehmen ihren Betrieb ein, was einem Anstieg von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dies markiert den höchsten Stand seit fast zwei Jahrzehnten.

Auffällig ist dabei die Struktur des Rückzugs aus dem Markt: Nur etwa 13 Prozent der Schließungen im Jahr 2025 erfolgten im Rahmen eines formellen Insolvenzverfahrens. Der überwiegende Teil der Betriebe beendete die Geschäftstätigkeit somit abseits der Gerichte.

Branchenschwerpunkte und demografische Ursachen

Die Ursachen für die Geschäftsaufgaben sind vielschichtig. Neben dem tiefgreifenden technologischen Wandel und wachsendem internationalem Wettbewerbsdruck belasten vor allem der anhaltende Fachkräftemangel sowie ungelöste Nachfolgefragen die Betriebe.

Nach Untersuchungen von Wirtschaftsforschern des ZEW erfolgte fast ein Drittel aller freiwilligen Schließungen aus Altersgründen der Eigentümer. Findet sich keine Nachfolge, bleibt vielen mittelständischen Inhabern oft nur das geordnete Aus.

Die Belastungen verteilen sich über mehrere Kernbereiche der Wirtschaft:
- Im Baugewerbe wurden im Jahr 2025 rund 24.000 Schließungen registriert, ein Zuwachs von zwölf Prozent.
- Im Gastgewerbe gaben rund 15.000 Betriebe auf, was einem Plus von 15 Prozent entspricht.
- In der Industrie stellten rund 11.000 Unternehmen den Betrieb ein, ein Anstieg um zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr.

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Anhaltender Druck im Insolvenzgeschehen

Parallel zu den Betriebsstilllegungen stiegen auch die gerichtlichen Insolvenzen deutlich an. Das Statistische Bundesamt (Destatis) bezifferte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen für das Gesamtjahr 2025 auf 24.064 Fälle.

Diese Tendenz setzte sich in den darauffolgenden Monaten fort: Im ersten Halbjahr 2026 wurden 12.812 Unternehmensinsolvenzen gemeldet – ein Zuwachs von 6,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und der höchste Halbjahreswert seit dem ersten Halbjahr 2013, als 13.253 Fälle verzeichnet worden waren. Im Juni 2026 lag die Zahl der beantragten Verfahren bei 2.266, ein Plus von 15,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Die Gläubigerforderungen beliefen sich im ersten Halbjahr 2026 auf rund 18,5 Milliarden Euro, verglichen mit rund 28,2 Milliarden Euro im Vorjahreszeitraum. Bezogen auf die Insolvenzhäufigkeit verzeichnete Destatis für das erste Halbjahr 2026 durchschnittlich 36,2 Fälle je 10.000 Unternehmen.

Besonders exponiert zeigten sich dabei die Bereiche Verkehr und Lagerei mit 71,6 sowie das Gastgewerbe mit 59,6 und das Baugewerbe mit 53,4 Fällen je 10.000 Betriebe.

Für das Gesamtjahr 2026 prognostiziert der Informationsdienstleister CRIF bis zu 26.000 Unternehmensinsolvenzen. Zudem stufte CRIF im September 2026 rund 322.890 Unternehmen beziehungsweise 10,3 Prozent des Bestands als insolvenzgefährdet ein, was einer Zunahme von 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht.

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Regulatorische Anforderungen an das Krisenmanagement

Vor dem Hintergrund der angespannten Lage gewinnen Instrumente zur Krisenfrüherkennung an Bedeutung. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) verabschiedete mit dem Standard IDW S 16 Vorgaben zur Konkretisierung der gesetzlichen Früherkennungspflichten nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (§ 1 StaRUG).

Der Standard fordert eine integrierte Planung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Liquiditätsvorschau über mindestens zwölf Monate, während in der Praxis regelmäßig 24 Monate veranschlagt werden.

Dabei gilt ein Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Die Detailtiefe richtet sich nach der Unternehmensgröße, sodass für kleinere Unternehmen ein reduziertes System vorgesehen ist. Neben der Identifikation und Überwachung von Bestandsgefährdungen verlangt der Standard klare organisatorische Maßnahmen sowie eine fortlaufende Wirksamkeitsprüfung der eingerichteten Prozesse, um Risiken frühzeitig abzufedern.

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