iSFP-Druckapplikation: Energieberater müssen ab 1. Dezember auf Version 2.7.x umstellen
Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn der geförderten Energieberatung für Wohngebäude steht eine verpflichtende technische Systemumstellung bevor. Ab dem 1. Dezember 2026 müssen alle individuellen Sanierungsfahrpläne (iSFP) verbindlich mit der Version 2.7.x der offiziellen iSFP-Druckapplikation ausgegeben werden.
Zu diesem Stichtag verliert die Vorgängerversion 2.6.1 ihre Gültigkeit. Diese Vorgabe geht auf Festlegungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie des dena-Gebäudeforums zurück, über die das Fachportal Hottgenroth in einem Bericht vom 2. November 2026 informierte.
Befristeter Parallelbetrieb bis Ende November 2026
Der bevorstehenden Ablösung geht eine zweimonatige Übergangsphase voraus. Wie das BAFA und das dena-Gebäudeforum bereits in einer Meldung vom 16. Oktober 2026 darlegten, wurde für die Anwenderschaft ein befristeter Parallelbetrieb der Druckapplikationen eingerichtet.
In der Spanne vom 7. Oktober bis zum 30. November 2026 können Sanierungsfahrpläne wahlweise noch über die Softwareversion 2.6.1 oder bereits über die aktualisierte Version 2.7.1 generiert werden.
Vor dem Start dieser Übergangsfrist am 7. Oktober 2026 war die Fassung 2.6.1 das alleinige verbindliche Ausgabeformat. Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist zum Monatsende müssen Beratende ihre Prozesse vollständig auf die neue Versionsreihe umgestellt haben.
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Neue Pflichtangaben und technische Details in Version 2.7.1
Welche Neuerungen mit der aktualisierten Software einhergehen, geht aus den Release-Hinweisen zur iSFP-Druckapplikation 2.7.1 mit Stand vom 19. Oktober 2026 hervor. Die Software führt dabei unter anderem strengere Vorgaben für die Dokumentation und visuelle Aufbereitung ein. So ist künftig die Angabe einer Bildquelle für jedes eingebundene Foto verpflichtend, zudem müssen mindestens drei Bilder in die Ausarbeitung integriert werden.
Auch bei den Beschreibungsfeldern und der technischen Gebäudeausrüstung gibt es Anpassungen. Für Erläuterungen zum Kellerabgang steht im System nun ein Textumfang von bis zu 600 Zeichen bereit.
Lüftungsanlagen, die über eine Wärmerückgewinnung verfügen, weisen im fertigen Dokument künftig sowohl den Wärmerückgewinnungsgrad als auch den Wärmebereitstellungsgrad differenziert aus. Zudem wird auf der Berichtsrückseite künftig auf das GModG 2026 verwiesen.
Relevanz für Förderanträge und verbleibende Unklarheiten
Die formgerechte Erstellung des Dokuments ist für Eigentümer und Fachkräfte von unmittelbarer finanzieller Bedeutung. Nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) stellt ein im Programm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) geförderter Sanierungsfahrplan die notwendige Voraussetzung dar, um spätere Maßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) anrechnen lassen zu können.
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Trotz der präzisierten Programmfunktionen bleiben für die Praxis noch verfahrenstechnische Fragen offen. So ist im Kontext der iSFP-Druckapplikation 2.7.1 bislang ungeklärt, nach welchen genauen Regeln die Neuausgabe bereits zuvor erstellter Sanierungsfahrpläne zu erfolgen hat.
Für Energieberater empfiehlt sich daher vor dem Stichtag am 1. Dezember 2026 eine zeitnahe Umstellung auf die Softwareversion 2.7.x, um Formfehler bei der Dokumentenausgabe zu vermeiden.
