ISSB-Naturberichterstattung, Konsultation

ISSB-Naturberichterstattung: Konsultation läuft bis zum 19. Februar 2027

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 01:08 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der ISSB sammelt bis Februar 2027 Stellungnahmen zu Naturangaben; 15 Finanzinstitute verlangen eine eigenständige verbindliche Norm.
Ein üppiger, naturbelassener Wald mit einem fließenden Fluss im morgendlichen Licht als Symbol für Biodiversität. Illustration mit AI erstellt.

Das International Sustainability Standards Board hat auf der COP17 in Eriwan die öffentliche Konsultation zu naturbezogenen Offenlegungen eröffnet. Interessierte Parteien können bis zum 19. Februar 2027 Rückmeldungen zu den Vorschlägen einreichen.

Grundlage des Verfahrens ist der am 22. Oktober 2026 veröffentlichte Entwurf mit dem Titel „IFRS Sustainability Disclosure Practice Statement 1: Nature-Related Disclosures“, der Vorgaben zu Risiken und Chancen rund um Biodiversität und Ökosysteme enthält.

Flexibler Leitfaden statt fester Berichtspflicht

Der Entwurf ist als nicht verpflichtendes Practice Statement konzipiert. Unternehmen können die Einhaltung der ISSB-Standards auch dann für sich beanspruchen, wenn sie das neue Practice Statement nicht anwenden, obwohl die inhaltlichen Anforderungen denen einer formalen Norm entsprechen.

Ziel des Leitfadens ist es, wesentliche Informationen zu naturbezogenen Risiken und Chancen gemäß dem Rahmenwerk IFRS S1 zu strukturieren und dabei Detailtiefe, Qualität und Vergleichbarkeit zu erhöhen. Anwender von IFRS S1 sind bereits verpflichtet, materielle naturbezogene Risiken und Chancen offenzulegen.

Das ISSB stützt sich inhaltlich auf die Vorarbeiten der Taskforce on Nature-related Financial Disclosures und ergänzt damit die bestehenden Standards IFRS S1 und IFRS S2. Zudem werden Schnittstellen zu Regelwerken wie der Global Reporting Initiative und den europäischen Berichtsstandards berücksichtigt. David Craig von der Taskforce on Nature-related Financial Disclosures begrüßte die Veröffentlichung als wichtigen Meilenstein.

Geografische Bezüge und finanzielle Messgrößen

Inhaltlich verlangt der Entwurf detaillierte Angaben zu Unternehmensstrategien, Steuerungsmaßnahmen sowie zur organisatorischen Resilienz. Letztere soll über Szenarioanalysen abgebildet werden, die im Sinne der Proportionalität auch rein qualitativ ausfallen dürfen.

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Zudem sind Kennzahlen zu Risiken und Chancen gefordert, insbesondere konkrete Beträge und prozentuale Anteile exponierter Vermögenswerte. Unternehmen müssen den Wert und Anteil von Vermögenswerten offenlegen, die naturgefährdet oder naturpositiv sind. Während bei Risiken vertrauliche Informationen nicht ausgespart werden dürfen, sind solche Ausnahmen bei Chancen zulässig.

Ein starker Schwerpunkt liegt auf standortbezogenen Gegebenheiten wie regionalem Wasserstress oder lokaler Biodiversität sowie auf Wechselwirkungen zwischen Natur- und Klimazielen. Angaben über Interaktionen mit indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften sind ebenfalls vorgesehen.

Die Anwendung der LEAP-Methodik der Taskforce on Nature-related Financial Disclosures bleibt optional, während Branchenmetriken des Sustainability Accounting Standards Board herangezogen werden können. Zur Erleichterung der Erstanwendung sieht der Entwurf neben zwei Proportionalitätsmechanismen eine Übergangsfrist vor, nach der im ersten Anwendungsjahr auf Vergleichszahlen verzichtet werden darf.

Diskussion über verbindliche Vorgaben

Im Rahmen der Konsultation stellt das ISSB explizit zur Debatte, ob es bei einer Praxisempfehlung bleiben oder künftig eine formale Norm erlassen werden soll. Die Entscheidung darüber trifft das Gremium nach Auswertung der Rückmeldungen. Einzelne Jurisdiktionen können das Practice Statement eigenständig für verbindlich erklären.

Im April hatte das ISSB zunächst den Weg einer Praxisempfehlung gewählt, um die laufende Implementierung von IFRS S1 und IFRS S2 nicht zu stören. Laut IFRS setzen über 36 Jurisdiktionen diese beiden Basisstandards um, während andere Berichte von rund oder mehr als 40 Jurisdiktionen sprechen.

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Der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber erklärte, dass Unternehmen mit der Anwendung des Practice Statement bestens für eine hochwertige Berichterstattung aufgestellt seien, und verwies darauf, dass Investoren finanzielle Folgen der Ökosystemzerstörung besser erkennen müssten.

Die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd betonte den Ausgleich zwischen der benötigten Implementierungszeit für IFRS S1 und S2 und der wachsenden Informationsnachfrage der Anleger.

Unterdessen formiert sich am Kapitalmarkt der Wunsch nach strikteren Vorgaben. Am 25. Oktober 2026 forderten 15 Finanzinstitute, darunter Achmea Investment Management, Domini Impact Investments, Federated Hermes Limited, Nordea AM, Rabobank und Tribe Impact Capital, in einer gemeinsamen Eingabe an das ISSB einen verbindlichen, eigenständigen Naturstandard anstelle einer unverbindlichen Leitlinie. Sie warnten vor Marktfragmentierung und uneinheitlichen Regelungen zwischen den Staaten.

Weitere Unterzeichner können sich dem Schreiben bis zum 15. Januar 2027 anschließen. Sonya Likhtman von Federated Hermes unterstrich, dass Kapitalgeber klare und einheitliche Daten benötigen.

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