Italien: Arbeitgeber müssen KI ab 23. Oktober in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 22:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Italien treten für Arbeitgeber neue Verpflichtungen im Umgang mit automatisierten Systemen in Kraft. Mit dem Gesetzesdekret D.Lgs. n. 179/2026, das die Vorgaben des europäischen AI Acts und insbesondere dessen Artikel 42 umsetzt, müssen sowohl private als auch öffentliche Betriebe ab dem 23. Oktober 2026 den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Rahmen des Arbeitsschutzes prüfen.
Unternehmen, die KI-Technologien, Algorithmen oder Automatisierung nutzen, sind dazu verpflichtet, die konkreten Auswirkungen auf das psychophysische Wohlbefinden ihrer Beschäftigten zu analysieren und das betriebliche Sicherheitsdokument (DVR) anzupassen. Dies geht aus einem Bericht des Portals umbria.it vom 21. Oktober 2026 hervor.
Vier Prüfachsen und neue psychische Gefährdungen
Die gesetzlichen Vorgaben definieren klare Bereiche, die Arbeitgeber bei der Aktualisierung ihrer Dokumentation berücksichtigen müssen. Die Überprüfung gliedert sich in vier zentrale Prüfachsen: den Bereich der Organisation und Arbeitsaufgaben, betriebliche Abläufe unter Einbeziehung persönlicher Schutzausrüstung wie Sensoren, die Kontrolle von Arbeitsrhythmen im Rahmen algorithmischer Schichtplanungen sowie Prozesse und Wartungsarbeiten, bei denen prädiktive Algorithmen zum Einsatz kommen.
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Im Fokus der Gefährdungsanalyse stehen spezifische Belastungen, die aus der Digitalisierung resultieren. Arbeitgeber haben insbesondere Risiken wie Technostress, Ängste vor algorithmischer Überwachung sowie potenzielle Fehlerquellen infolge fehlerhafter Modellausgaben beziehungsweise KI-Halluzinationen systematisch zu erfassen und zu bewerten.
Einbindung der betrieblichen Akteure und behördliche Aufsicht
Für die rechtskonforme Umsetzung des Sicherheitsdokuments schreibt die Neuregelung die enge Zusammenarbeit mehrerer Funktionsträger vor. Die DVR-Aktualisierung erfolgt gemeinsam durch die betriebliche Fachkraft für Arbeitssicherheit (RSPP), den zuständigen Betriebsarzt (Medico Competente) und den betrieblichen Arbeitnehmervertreter für Sicherheit (RLS).
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Ab dem Stichtag am 23. Oktober 2026 sind die Arbeitgeber angehalten, ein entsprechendes Mapping der eingesetzten Systeme vorzunehmen, das Dokumentationsupdate durchzuführen und zielgerichtete Schulungen für die Belegschaft umzusetzen. Auf staatlicher Ebene übernimmt das italienische Arbeitsministerium die Koordination der Umsetzung und arbeitet dabei mit der nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde INL zusammen.
