Italo, Deutsche Bahn

Italo hÀlt trotz Bahn-Urteil an Deutschland-Start ab 2028 fest

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 16:55 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Italo will trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln ab 2028 in Deutschland Fernverkehr anbieten. FĂŒr den geplanten Start setzt das Unternehmen auf eine neue Velaro-Flotte von Siemens und laufende Vorbereitungen.

Italo hÀlt an Markteintritt in Deutschland fest
Gleise (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die italienische Bahngesellschaft Italo Group hÀlt trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Köln an ihrem geplanten Eintritt in den deutschen Fernverkehr fest. Das Unternehmen will nach eigenen Angaben ab 2028 mit einem eigenstÀndigen Angebot wirksamen Wettbewerb schaffen.

Italo wartet auf UrteilsbegrĂŒndung

Italo teilte mit, man habe die Entscheidung zur Kenntnis genommen und warte auf die Veröffentlichung der UrteilsbegrĂŒndung. Zugleich liefen die Vorbereitungen fĂŒr den Markteintritt planmĂ€ĂŸig weiter.

„Wir halten an unserem Ziel fest, in den deutschen Fernverkehrsmarkt einzutreten“, erklĂ€rte das Unternehmen. Italo habe die erforderlichen Investitionen fĂŒr Beschaffung und Wartung der neuen Zugflotte getĂ€tigt und sei entschlossen, ab 2028 Wettbewerb im deutschen Markt einzufĂŒhren.

Gericht kippt Vorgabe zur KapazitÀtsvergabe

Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Donnerstag, dass die Deutsche Bahn Wettbewerbern auf hochbelasteten Fernverkehrsstrecken nicht mindestens ein Viertel der KapazitĂ€ten freihalten muss. Damit erklĂ€rte das Gericht einen entsprechenden Beschluss der Bundesnetzagentur in einem Eilverfahren fĂŒr rechtswidrig.

Großauftrag bei Siemens

Italo bereitet den Einstieg mit einer grĂ¶ĂŸeren Flotte vor. Im Sommer besiegelte das Unternehmen einen Auftrag im Volumen von 3,6 Milliarden Euro bei Siemens.

Vorgesehen ist der Kauf von 26 ZĂŒgen des Typs Velaro mit einer Option auf 14 weitere Fahrzeuge. Der Auftrag umfasst außerdem die Ausbildung von Personal und ein Service-Abkommen mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Gebaut werden die ZĂŒge in Krefeld.

Der geplante Markteintritt von Italo fĂ€llt in eine Phase, in der der deutsche Fernverkehr zugleich stĂ€rkerem Wettbewerb und erheblichen InfrastrukturengpĂ€ssen ausgesetzt ist. Anders als im staatlich bestellten Regionalverkehr fahren Fernverkehrsunternehmen grundsĂ€tzlich eigenwirtschaftlich: Sie wĂ€hlen Strecken und FahrplĂ€ne selbst und tragen das wirtschaftliche Risiko. FĂŒr attraktive Verbindungen sind jedoch freie Trassen auf einem Netz nötig, das bereits von Fern-, Regional- und GĂŒterzĂŒgen genutzt wird.

Das Kölner Urteil betrifft deshalb nicht nur einen einzelnen Anbieter. Die Entscheidung berĂŒhrt die Frage, wie knappe KapazitĂ€ten auf stark belasteten Korridoren verteilt werden und welchen Spielraum die Bundesnetzagentur gegenĂŒber dem Netzbetreiber hat. Eine verbindliche Mindestquote fĂŒr Wettbewerber hĂ€tte den Zugang planbarer gemacht; nach dem dts-Bericht ist diese Vorgabe im Eilverfahren zunĂ€chst als rechtswidrig bewertet worden. Die ausfĂŒhrliche UrteilsbegrĂŒndung ist fĂŒr die weitere rechtliche und praktische Bewertung maßgeblich.

Investitionen erhöhen den Marktdruck

Italo verbindet seinen Einstieg mit langfristigen Investitionen: Der Auftrag ĂŒber 26 Velaro-ZĂŒge mit einer Option auf 14 weitere umfasst auch Personaltraining und 30 Jahre Service. Die Fertigung in Krefeld schafft zudem einen direkten Bezug zur deutschen Bahnindustrie. FĂŒr FahrgĂ€ste könnte zusĂ€tzlicher Fernverkehr mehr Auswahl bei Preisen, Komfort und Verbindungen bedeuten. Ob dieses Potenzial ab 2028 tatsĂ€chlich auf stark nachgefragten Strecken sichtbar wird, hĂ€ngt neben den ZĂŒgen vor allem von verfĂŒgbaren Trassen, Genehmigungen und einem verlĂ€sslichen Fahrplan ab.

Infrastruktur bleibt entscheidend

Parallel plant der Bund eine mehrjĂ€hrige Modernisierung und Finanzierung des Schienennetzes. Das kann die Voraussetzungen fĂŒr mehr Zugverkehr verbessern, löst KapazitĂ€tskonflikte auf ĂŒberlasteten Strecken aber nicht kurzfristig. FĂŒr Italo und andere Anbieter bleibt damit entscheidend, welche konkreten Fahrplanlagen zugeteilt werden und wie die gerichtliche Entscheidung im Hauptsacheverfahren fortwirkt.

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