JStG, Quellensteuer-Freigrenze

JStG 2026: Quellensteuer-Freigrenze springt auf 100.000 Euro

Veröffentlicht: 03.06.2026 um 10:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant Änderungen bei Kinderdepots, Ehegattensplitting und Kapitalerträgen. Ökonomen fordern Umverteilung zugunsten von Familien.

Diginex: la dicotomía entre el MACD alcista y el cronómetro de Resulticks Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de
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Ein neuer Gesetzesentwurf und ein offener Brief führender Ökonomen stellen das bisherige System auf den Prüfstand.

Kinderdepots: Steuervorteile clever nutzen

Immer mehr Eltern und Großeltern entdecken die steuerlichen Vorteile von Kinderdepots. Durch die Anlage auf den Namen des Kindes lassen sich dessen persönliche Freibeträge nutzen – und damit Kapitalerträge von der üblichen 25-prozentigen Abgeltungsteuer befreien.

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Die Rechnung ist verblüffend einfach: Wer monatlich 25 Euro anlegt, kann bei einer jährlichen Rendite von sechs Prozent nach 18 Jahren auf ein Vermögen von rund 9.610 Euro kommen. Davon entfallen über 4.210 Euro auf Zinserträge. Bei 100 Euro monatlich wächst die Summe auf knapp 38.440 Euro – mit 16.840 Euro Zinsgewinn. Kein Wunder also, dass spezialisierte Anbieter längst Konten mit eigener IBAN für diesen Zweck anbieten.

Ökonomen fordern radikale Steuerreform für Ehepaare

Am 2. Juni 2026 richteten die Spitzenökonomen Monika Schnitzer, Michèle Fuchs-Schündeln und Katharina Wrohlich einen offenen Brief an die Bundesregierung. Ihre Forderung: Das bisherige Ehegattensplitting durch ein begrenztes Realsplitting ersetzen.

Konkret schlagen die Wissenschaftler einen maximalen Abzugsbetrag von 13.805 Euro vor – angelehnt an die Unterhaltsregelungen. Die Umverteilung hätte handfeste Folgen:

  • 585 Euro jährliche Entlastung für Paare mit Kindern
  • 417 Euro mehr für Alleinerziehende
  • 316 Euro Mehrbelastung für kinderlose Paare mit ungleichen Einkommen

Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen direkt in höhere Leistungen für Familien fließen. Das Kindergeld soll von 259 auf 316 Euro pro Monat steigen. Der Kinderfreibetrag würde um 22 Prozent von 9.756 auf 11.902 Euro angehoben. Die Forscher versprechen sich davon rund 49.000 zusätzliche Vollzeitstellen.

Jahressteuergesetz 2026: Die wichtigsten Änderungen

Das Bundesfinanzministerium legte den Entwurf für das JStG 2026 bereits am 26. Mai vor. Die Kernpunkte für Anleger und Unternehmen:

  • Quellensteuer: Die Freigrenze nach § 50c EStG steigt drastisch von 10.000 auf 100.000 Euro
  • Zinsniveau: Der Säumniszuschlag bleibt 2026 bei 0,15 Prozent monatlich, steigt 2027 auf 0,3 Prozent
  • Forschungszulage: Die Bemessungsgrundlage erhöht sich rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 15 auf 25 Millionen Euro
  • Immobilien: Neue Regeln zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken
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Der Entwurf liegt bis zum 12. Juni bei den Verbänden zur Stellungnahme. Das Kabinett soll bis zum 1. Juli entscheiden.

Gerichtsurteile: Klarheit bei Schenkung- und Kapitalsteuer

Zwei aktuelle Urteile sorgen für mehr Rechtssicherheit. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied am 21. April (Az. 4 K 705/25 Erb), dass eine doppelte Schenkungsteuer-Festsetzung für denselben Vorgang zwar rechtswidrig, aber nicht automatisch nichtig ist – Betroffene müssen also aktiv Einspruch einlegen.

Das Finanzgericht Münster stellte am 17. Februar (Az. 13 K 807/23 K) klar, dass Steuerbefreiungen für verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8b KStG auch dann greifen, wenn der Gewinn auf Tochterebene bereits steuerfrei war.

Milliardenschwere Rückzahlungen: Wer profitiert wirklich?

Noch immer läuft die Rückabwicklung von rund 7,5 Milliarden Euro plus Zinsen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2024, das die unrechtmäßige Einbehaltung von Dividendensteuern bei EU-Investmentfonds zwischen 2004 und 2017 betraf. Experten warnen jedoch: Private Kleinanleger gehen bei diesen Rückzahlungen meist leer aus.

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