JubilÀumsprÀmien, Nachzahlungen

JubilÀumsprÀmien: LAG verurteilt VW zu Nachzahlungen

29.05.2026 - 19:14:42 | boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen verpflichtet Volkswagen zur vollen Auszahlung von JubilÀumsprÀmien an langjÀhrige BeschÀftigte.

JubilĂ€umsprĂ€mien: LAG verurteilt VW zu Nachzahlungen - Foto: ĂŒber boerse-global.de
JubilĂ€umsprĂ€mien: LAG verurteilt VW zu Nachzahlungen - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in Hannover hat Volkswagen dazu verurteilt, langjÀhrigen Mitarbeitern die vollen JubilÀumsprÀmien auszuzahlen. Die Entscheidung vom heutigen Freitag betrifft BeschÀftigte, die am 1. Januar 2025 ihr 25- oder 35-jÀhriges DienstjubilÀum feierten.

Streit um Berechnungsmethode

Im Kern geht es um eine Änderung der Berechnungsgrundlage fĂŒr TreueprĂ€mien bei VW. Bislang erhielten Mitarbeiter nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit 1,45 MonatsgehĂ€lter, nach 35 Jahren sogar 2,9 MonatsgehĂ€lter. Eine neue Regelung ersetzte diese gehaltsabhĂ€ngige Berechnung durch Pauschalzahlungen – 6.000 Euro fĂŒr 25 Jahre, 12.000 Euro fĂŒr 35 Jahre.

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Das Gericht bestĂ€tigte nun ein Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig aus September 2025. Die Reduzierung der PrĂ€mien sei fĂŒr die betroffenen Mitarbeiter nicht zulĂ€ssig gewesen, so die Richter. VW muss die Differenz zwischen den neuen PauschalbetrĂ€gen und den höheren Summen aus der alten Regelung nachzahlen.

RĂŒckforderungen in Millionenhöhe

Der Konflikt weitet sich aus. VW verlangt auch von Mitarbeitern Geld zurĂŒck, deren JubilĂ€en zwischen dem 2. und 21. Januar 2025 lagen. In mehreren FĂ€llen forderte der Konzern ĂŒber 10.000 Euro von einzelnen BeschĂ€ftigten.

Grundlage dieser RĂŒckforderungen ist ein Tarifvertrag vom 21. Januar 2025, der die niedrigeren Pauschalzahlungen festschrieb. Die IG Metall unterstĂŒtzt derzeit KlĂ€ger bei ihren juristischen Auseinandersetzungen gegen diese RĂŒckzahlungsansprĂŒche.

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Noch nicht rechtskrÀftig

Das Urteil des LAG ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Volkswagen kann weitere rechtliche Schritte einlegen. Die heutige Entscheidung beendet die Auseinandersetzungen um die JubilĂ€umszahlungen jedoch nicht. Weitere Verfahren mit Ă€hnlichen Klagen sind anhĂ€ngig – die nĂ€chsten Verhandlungen sind fĂŒr Mitte Juni 2026 angesetzt.

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