Kanton, Luzern

Kanton Luzern: Regierungsrat lehnt verbindliche Hitzepausen im Freien ab

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 05:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Regierungsrat setzt auf bestehende Bundesvorschriften und prüft eine gebündelte Kommunikation zu Hitzewarnungen und Schutzempfehlungen.

Luzern lehnt neue Hitzeschutzregeln für Arbeitsunterbrüche ab
Eine sommerliche Baustelle im Kanton Luzern bei starker Sonneneinstrahlung und flirrender Hitze. Illustration mit AI erstellt.

Der Kanton Luzern wird vorerst keine neuen kantonalen Vorschriften für Arbeitsunterbrüche bei extremer Hitze einführen. In einem Bericht vom 29. September 2026 sprach sich der Luzerner Regierungsrat gegen ein entsprechendes Postulat aus, das verbindliche Grenzwerte für Tätigkeiten im Freien gefordert hatte.

Die Regierung begründete ihre Entscheidung unter anderem mit der Komplexität der gesundheitlichen Belastung und verwies auf bereits bestehende bundesrechtliche Regelungen.

Ablehnung starrer Grenzwerte und staatlicher Ausgleichszahlungen

Der Regierungsrat erachtet die Einführung starrer Grenzwerte für Arbeitsunterbrüche als nicht zweckmässig. Nach Einschätzung der Behörde hängt die tatsächliche gesundheitliche Belastung der Arbeitnehmenden von einer Vielzahl von Faktoren ab, die über die reine Lufttemperatur hinausgehen. Eine pauschale Regelung werde der Individualität der jeweiligen Arbeitssituationen daher nicht gerecht.

Zusätzlich zur Ablehnung der Arbeitsstopps erteilte die Luzerner Regierung auch Forderungen nach einer kantonalen Entschädigung bei hitzebedingten Ertragsausfällen eine Absage. Eine solche Verlagerung von betrieblichen Risiken auf den Staat wurde vom Regierungsrat deutlich verworfen. Die Verantwortung für den Umgang mit witterungsbedingten Ausfällen verbleibe somit bei den betroffenen Unternehmen.

Verweis auf bestehende Bundesvorschriften zum Arbeitsschutz

In seiner Stellungnahme betonte der Regierungsrat, dass weitergehende kantonale Vorschriften nicht notwendig seien. Er verwies auf die heute geltenden, umfassenden Bundesvorschriften zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

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Diese Regelungen beinhalten bereits explizite Vorgaben zum Schutz vor übermässiger Hitze sowie vor direkter Sonneneinstrahlung. Der Kanton sieht hierin eine ausreichende rechtliche Grundlage, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Dennoch zeigte sich die Regierung bereit, die Kommunikation im Bereich des Hitzeschutzes zu verbessern. Es soll geprüft werden, ob bestehende Hitzewarnungen und Schutzempfehlungen künftig gebündelt und frühzeitig vermittelt werden können. Zur Diskussion steht hierbei die Einführung eines sogenannten Ampelsystems, um Arbeitgebern und Angestellten eine bessere Orientierung bei extremen Wetterlagen zu bieten.

Hintergrund des Postulats und Modellfall Genf

Die Forderung nach strengeren Hitzeschutzregeln ging auf eine Initiative der Fraktionen von SP, Grünen und GLP zurück. Die Postulantinnen verwiesen zur Begründung ihrer Forderung unter anderem auf Massnahmen in anderen Kantonen. Als konkretes Beispiel wurde Genf angeführt, wo während einer Hitzewelle Ende Juli Arbeiten im Freien unter direkter Sonneneinstrahlung grundsätzlich ab 13 Uhr einzustellen waren.

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Die Befürworter strengerer Regeln im Kanton Luzern hatten sich von einer ähnlichen Regelung einen besseren Schutz für Bauarbeiter, Gärtner und andere Berufsgruppen versprochen, die im Sommer massiven klimatischen Belastungen ausgesetzt sind. Mit der Entscheidung des Regierungsrats bleibt es im Kanton Luzern jedoch bei der bisherigen Praxis, die verstärkt auf die Umsetzung der Bundesvorgaben und die Eigenverantwortung der Betriebe setzt.

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