KapitalertrĂ€ge: Bundesverfassungsgericht prĂŒft Ungleichbehandlung von Anlegern
12.06.2026 - 04:16:49 | boerse-global.de
Der Anlegerschutzverband hat eine Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht geschickt â und attackiert darin die bestehende Regelung zur Verrechnung von Aktienverlusten als verfassungswidrig.
Im Kern geht es um Paragraf 20 Absatz 6 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes. Die Regelung stammt aus der Unternehmensteuerreform 2008 und schreibt vor: Verluste aus AktienverkĂ€ufen lassen sich nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnen. Mit Zinsen, Dividenden oder anderen KapitalertrĂ€gen â Fehlanzeige.
Ungleiche Behandlung von Anlegern
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Die DSW sieht darin einen klaren VerstoĂ gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Ihre Argumentation: Privatanleger werden systematisch benachteiligt. WĂ€hrend Verluste aus anderen Wertpapieren flexibler verrechnet werden dĂŒrfen, bleiben Aktienbesitzer auf ihren Verlusten sitzen â oder mĂŒssen erst wieder Aktiengewinne einfahren.
Die Stellungnahme ging Ende MĂ€rz 2026 in Karlsruhe ein. Der Verband fordert eine einheitliche Behandlung aller Kapitalverluste.
BFH hĂ€lt Regelung fĂŒr verfassungswidrig
Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kommt nicht von ungefÀhr. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bereits im November 2020 Zweifel angemeldet und die Sache nach Karlsruhe gegeben. Die Veröffentlichung folgte im Juni 2021.
Die Finanzrichter sehen eine âverfassungswidrige Ungleichbehandlungâ. FĂŒr die strenge Trennung zwischen Aktienverlusten und anderen Verlusten fehle ein sachlicher Grund. Zudem verstoĂe die Regelung gegen das Prinzip der Besteuerung nach finanzieller LeistungsfĂ€higkeit. Das Depot eines Anlegers könne wirtschaftlich im Minus sein â steuerlich aber nichts davon sehen.
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Was das fĂŒr Anleger bedeutet
Die Entscheidung aus Karlsruhe könnte weitreichende Folgen haben. Falls die Richter der Argumentation folgen, mĂŒsste der Gesetzgeber nachbessern. Eine breitere Verrechnung von Aktienverlusten mit anderen KapitalertrĂ€gen wĂ€re dann möglich.
Das wĂŒrde die Steuerlast vieler Privatanleger senken. Und die Depotstrategie grundlegend verĂ€ndern â weg von der Angst, Verluste nicht mehr nutzen zu können.
