Deutschland, Verbraucher

Reparieren statt wegwerfen – neue Pflichten fĂŒr Hersteller

20.05.2026 - 05:05:04 | dpa.de

Kaputter Akku, aber Austausch unmöglich? Neue Regeln sollen eine Abkehr von der Wegwerf-MentalitÀt befördern und Hersteller zu reparaturfreundlichen GerÀten zwingen. Jetzt ist der Bundestag am Zug.

Die geplante GesetzesĂ€nderung soll die Entscheidung fĂŒr eine Reparatur und gegen den Neukauf erleichtern. (Symbolbild) - Foto: Sebastian Willnow/dpa
Die geplante GesetzesĂ€nderung soll die Entscheidung fĂŒr eine Reparatur und gegen den Neukauf erleichtern. (Symbolbild) - Foto: Sebastian Willnow/dpa

Die RegierungsplĂ€ne fĂŒr ein Recht auf Reparatur stoßen bei der Opposition auf Vorbehalte. Die AfD warnte bei der ersten Lesung im Bundestag vor ĂŒberzogenen Haftungsrisiken zulasten kleiner HĂ€ndler. GrĂŒnen und Linken geht der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hingegen nicht weit genug. Sie fordern unter anderem klarere Regelungen und Fristen sowie einen staatlichen «Reparaturbonus».

Mit der geplanten Reform soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist dafĂŒr lĂ€uft am 31. Juli ab. Der Entwurf sieht strengere Vorgaben fĂŒr die Hersteller vor. 

Worum geht es konkret?

  • Wer Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, HaushaltsgeschirrspĂŒler, KĂŒhlgerĂ€te, SchweißgerĂ€te, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Drucker, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller oder E-Bikes herstellt, soll verpflichtet werden, diese wĂ€hrend der ĂŒblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das gilt unabhĂ€ngig von der Dauer der Produktgarantie. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur fĂŒr VertrĂ€ge zwischen Unternehmen. 
  • Die GerĂ€te mĂŒssen kĂŒnftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist oder eine Reparatur durch bestimmte Software-Eigenschaften verhindert, verstĂ¶ĂŸt gegen das Recht auf Reparatur. In so einem Fall können KĂ€uferinnen und KĂ€ufer dann GewĂ€hrleistung einfordern.
  • Entscheidet sich ein Verbraucher, innerhalb der GewĂ€hrleistungsfrist auf den kostenfreien Ersatz durch ein neues GerĂ€t zu verzichten und stattdessen das mangelhafte Produkt kostenfrei reparieren zu lassen, verlĂ€ngert sich die gesetzliche GewĂ€hrleistungsfrist gegenĂŒber dem VerkĂ€ufer von zwei auf drei Jahre.

Hubig: «Reparieren ist besser als Wegwerfen»

Die neuen Regeln bieten aus Sicht von Justizministerin Hubig mit der verlĂ€ngerten GewĂ€hrleistung einen konkreten Anreiz, sich fĂŒr eine Reparatur zu entscheiden statt fĂŒr die Lieferung eines neuen Produkts. Sie sagt: «Reparieren ist besser als Wegwerfen» - fĂŒr den Geldbeutel und fĂŒr die Umwelt.

Auch die kommunale Abfallwirtschaft sieht in dem Gesetzentwurf einen wichtigen Hebel, um Ressourcen zu schonen - «denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht», erlÀuterte der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in seiner Stellungnahme.

Praxistaugliche Vorgaben?

Kritik kommt hingegen von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). «Unklare Formulierungen und Vorgaben, die in der Praxis kaum umsetzbar sind, wĂŒrden zusĂ€tzliche BĂŒrokratie, Rechtsunsicherheit und unnötige Belastungen schaffen», heißt es in einer Mitteilung. Viele Betriebe fragten sich: Wie teuer darf eine Reparatur kĂŒnftig sein? Wie lange darf sie dauern? Diese Unsicherheiten bremsten das prinzipiell begrĂŒĂŸenswerte Ziel, durch mehr Reparaturen Ressourcen zu schonen.

Mit dem Reparaturbonus, den es in einigen StÀdten beziehungsweise BundeslÀndern gibt, hat die geplante GesetzesÀnderung nichts zu tun.

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