Kartellamt, Millionen

Kartellamt: 60,3 Millionen Euro Bußgeld gegen Straßenbau-Kartell

Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 22:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Wegen jahrelanger Preisabsprachen bei Straßensanierungen verhängt das Kartellamt Bußgelder von 60,3 Millionen Euro. Vier Firmen profitierten von der Kronzeugenregelung.

Kartellamt verhängt Millionenbußgelder gegen sechs Straßenbauunternehmen
Nahaufnahme einer frisch asphaltierten Straße auf einer Baustelle bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskartellamt hat sechs Unternehmen der Straßenbaubranche mit Bußgeldern von insgesamt 60,3 Millionen Euro belegt. Die Firmen sollen jahrelang illegale Preis- und Kundenschutzabsprachen getroffen haben.

Monatliche Treffen und getarnte Preislisten in Kassel

Die Behörde wirft den Unternehmen AS, Bitunova, Kutter, Possehl, Liesen und OAT wettbewerbswidrige Absprachen bei Straßensanierungen vor. Konkret geht es um den Bereich der Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK). Die Verstöße erstreckten sich über einen Zeitraum von 2010 bis September 2019. Die Bußgeldbescheide sind bereits rechtskräftig.

Die Kartellstruktur war systematisch angelegt: Vertreter der Unternehmen trafen sich über Jahre hinweg fast monatlich in Kassel, um den Markt untereinander aufzuteilen. Ziel war es, den Wettbewerb bei Ausschreibungen öffentlicher und privater Auftraggeber auszuschalten.

Zur Verschleierung nutzten die Beteiligten eine Codesprache. Preisinformationen wurden laut Ermittlern häufig als Preise für Bier oder Wurst getarnt. Auf diese Weise legten die Firmen fest, wer bei einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten sollte – die übrigen Bieter reichten zum Schein höhere Angebote ein.

Kronzeugenregelung senkt Bußgelder

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Bei der Bußgeldbemessung berücksichtigte das Kartellamt die Kooperation von vier der sechs Unternehmen. Im Rahmen des Kronzeugenprogramms offenbarten sie frühzeitig Informationen und Beweismittel und erwirkten dadurch deutliche Reduzierungen ihrer Strafen.

Der Fall zeigt: Compliance-Strukturen bleiben in der Baubranche ein Dauerthema. Während das Kartellamt hier den Abschluss vermeldet, beschäftigen Kartellverstöße weiterhin auch die Gerichte. Der Europäische Gerichtshof verhandelte im Juni über Regressansprüche von Unternehmen gegen Geschäftsleiter, die Kartellgeldbußen verursacht haben. Ein Urteil in dem Grundsatzverfahren wird für Anfang kommenden Jahres erwartet.

Kartellamt passt Kurs in anderen Bereichen an

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Parallel zum Straßenbau-Verfahren signalisierte die Behörde zuletzt Bewegung in anderen Wirtschaftssektoren. Anfang August 2026 kündigte das Kartellamt an, künftig nicht mehr gegen die zeitnahe Veröffentlichung von Milchauszahlungspreisen vorzugehen. Damit revidiert es eine Einschätzung aus dem Jahr 2011, die solche Preisvergleiche als wettbewerbsbeschränkend eingestuft hatte.

Ein Schwerpunkt bleibt die Überwachung von Preismechanismen in der Energiebranche. Branchenexperten verweisen allerdings auf erhebliche methodische Hürden: Die Prüfung von Raffineriepreisen gestaltet sich wegen komplexer Kostenstrukturen in der Mineralölwirtschaft als schwierig.

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