Kassenbon-Reform, Handel

Kassenbon-Reform: Handel warnt vor Pflicht-Digitalisierung ab 2028

Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 09:28 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 2028 soll der digitale Kassenbon Standard werden. Handels-, Handwerks- und Gastgewerbeverbände protestieren gegen Kosten und gebrochene Koalitionszusagen.

Digitale Bonpflicht ab 2028: Verbände kritisieren Finanzministerium
Modernes Kassensystem in einem Ladengeschäft als Symbol für die geplante digitale Bonpflicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium plant eine grundlegende Neuerung bei der Belegausgabepflicht. Ab dem Jahr 2028 soll der digitale Kassenbon zum Standard in Deutschland werden. Ein entsprechender Papierbeleg müsste nach diesen Plänen nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden ausgehändigt werden. Gegen dieses Vorhaben hat sich am 6. August 2026 massiver Widerstand aus verschiedenen Branchenverbänden formiert, die vor finanziellen Belastungen und dem Bruch politischer Zusagen warnen.

Kritik an Investitionskosten und politischen Zusagen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt die Einführung der digitalen Pflicht ab 2028 entschieden ab. Nach Einschätzung des Verbandes macht die geplante Umstellung für die betroffenen Unternehmen umfangreiche neue Investitionen in die Kassensysteme notwendig. Der HDE-Steuerexperte Brügelmann verwies in einer Stellungnahme am 6. August 2026 zudem auf den Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2025.

Darin sei die Abschaffung der Bonpflicht in Aussicht gestellt worden. Eine verpflichtende Einführung des E-Bons ab 2028 würde aus Sicht des Verbandes ein gebrochenes Versprechen der Koalition darstellen. Die Unternehmen im Einzelhandel sehen sich durch die kurzfristigen Anpassungsnotwendigkeiten und die damit verbundenen Kosten zusätzlich belastet.

Besorgnis im Handwerk und Forderungen der Gastronomie

Auch aus dem Handwerk und dem Gastgewerbe kommt deutliche Kritik an den Plänen des Bundesfinanzministeriums. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks teilte am 6. August 2026 mit, dass man die Reduzierung des Papierverbrauchs zwar grundsätzlich begrüße. Dennoch bewertete der Verband die geplante Verpflichtung als problematisch, insbesondere für kleinere Betriebe, die vor logistischen und technischen Herausforderungen bei der Umsetzung stünden.

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Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga forderte am selben Tag eine rechtssichere Ausgestaltung der neuen Regelungen. Nach Ansicht des Verbandes sind derzeit noch wesentliche Fragen ungeklärt. Insbesondere forderte der Dehoga Klarheit darüber, ob und welche Umsatzgrenzen für die digitale Bonpflicht gelten sollen. Ohne verbindliche Rahmenbedingungen und Ausnahmeregelungen für bestimmte Betriebsgrößen sei die Umsetzung in der Gastronomie schwierig.

Verbraucherschutz und rechtliche Rahmenbedingungen

Neben den Wirtschaftsverbänden äußerte sich am 6. August 2026 auch die Senioren-Union zu der geplanten Reform. Die Organisation betonte die Notwendigkeit, dass der Erhalt eines Papierbons für Verbraucher weiterhin problemlos möglich sein müsse. Es müsse sichergestellt werden, dass Kunden, die keine digitalen Endgeräte nutzen oder den klassischen Beleg bevorzugen, nicht benachteiligt werden.

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Das Bundesfinanzministerium hält indes an dem Ziel fest, den digitalen Beleg als Regelfall zu etablieren, um die Bürokratie zu mindern und Ressourcen zu schonen. Die Diskussion um die technische Umsetzung und mögliche Ausnahmeregelungen für kleinere Unternehmen dürfte in den kommenden Monaten ein zentrales Thema in der steuerrechtlichen Debatte bleiben, da die Verbände auf eine Überarbeitung der aktuellen Pläne drängen.

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