Kassenpflicht 2028: BMF plant Digitalisierung für 100.000-EUR-Betriebe
Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 05:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10. August 2026 einen Referentenentwurf zur Einführung einer gesetzlichen Kassenpflicht vorgelegt. Das geplante Gesetz sieht weitreichende Änderungen für Unternehmen vor, die Bargeschäfte abwickeln, und zielt auf eine stärkere Digitalisierung sowie eine lückenlose Erfassung steuerrelevanter Daten ab. Kernstück des Entwurfs ist die Einführung einer verpflichtenden Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme ab einer bestimmten Umsatzgrenze sowie die Umstellung der Belegpflicht auf rein digitale Formate.
Umsatzgrenze und Zeitplan für die neue Kassenpflicht
Laut dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums soll die Kassenpflicht ab dem 1. Januar 2028 greifen. Betroffen sind Unternehmen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 100.000 EUR erzielen. Diese Betriebe werden dazu verpflichtet, ihre Geschäftsvorfälle über zertifizierte elektronische Kassensysteme zu erfassen. Damit möchte das Ministerium die Transparenz im Bargeldverkehr erhöhen und die steuerliche Prüfung vereinfachen.
Parallel dazu plant das BMF eine grundlegende Änderung bei der Dokumentation von Verkäufen. Zum 1. Januar 2028 soll die bisherige papierhafte Belegausgabepflicht vollständig abgeschafft werden. An ihre Stelle tritt eine elektronische Belegbereitstellungspflicht. Kunden sollen ihre Quittungen künftig in digitaler Form erhalten, was den Papierverbrauch reduzieren und die digitale Weiterverarbeitung von Buchungsdaten fördern soll.
Verschärfte Sanktionen und Maßnahmen gegen Manipulation
Der Gesetzentwurf sieht zudem empfindliche Strafen bei Verstößen gegen die neuen Dokumentations- und Mitwirkungspflichten vor. Zur Durchsetzung der Regeln plant das BMF die Einführung eines gestaffelten Systems von Geldzahlungen. So ist ein Verlagerungsgeld in Höhe von 2.500 bis 100.000 EUR vorgesehen. Zusätzlich kann ein Verzögerungsgeld festgesetzt werden, das sich in einem Rahmen von 2.500 bis 250.000 EUR bewegt.
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Neben diesen spezifischen Instrumenten soll der allgemeine Bußgeldrahmen für Verstöße im Bereich der Kassenführung bis zu 25.000 EUR betragen. Besonders scharf will das Ministerium gegen die bewusste Manipulation von Aufzeichnungen vorgehen. Der Entwurf sieht vor, den Einsatz von Manipulationssoftware als Straftatbestand einzustufen. Hierfür ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geplant. Damit unterstreicht das Ministerium die Ernsthaftigkeit, mit der die Integrität digitaler Kassendaten geschützt werden soll.
Erweiterung der Pflichten für Wegstreckenzähler ab 2029
Über die stationären Kassensysteme hinaus enthält der Referentenentwurf Bestimmungen für mobile Dienstleistungen und Beförderungsgewerbe. Ab dem Jahr 2029 ist laut BMF eine Wegstreckenzähler-Pflicht vorgesehen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass auch in Branchen mit hoher Mobilität eine lückenlose und manipulationssichere Erfassung der erbrachten Leistungen und der damit verbundenen Umsätze gewährleistet ist.
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Mit diesen Maßnahmen verfolgt das Bundesfinanzministerium das Ziel, die steuerliche Gleichbehandlung zu sichern und Wettbewerbsverzerrungen durch unvollständige Umsatzangaben entgegenzuwirken. Für viele Betriebe bedeutet der Entwurf eine notwendige Umstellung ihrer technischen Infrastruktur innerhalb der nächsten anderthalb Jahre.
