Kassenpflicht, Regeln

Kassenpflicht ab 2028: Neue Regeln für 2,2 Millionen Unternehmen

Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das BMF plant eine allgemeine Kassenpflicht ab 2028. Betriebe über 100.000 Euro Umsatz müssen elektronische Systeme nutzen, die Papierbonpflicht entfällt.

BMF-Entwurf: Kassenpflicht ab 2028 für Betriebe ab 100.000 Euro Umsatz
Modernes digitales Kassensystem an einer Ladentheke mit technischer Sicherheitseinrichtung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im August 2026 einen Referentenentwurf zur Einführung einer allgemeinen Kassenpflicht vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, dass Unternehmen ab einer bestimmten Umsatzgrenze zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme verpflichtet werden. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist die verstärkte Bekämpfung von Steuerhinterziehung und die Modernisierung der steuerlichen Erfassung von Geschäftsvorfällen.

Umsatzgrenze und technische Anforderungen ab 2028

Kern des Entwurfs ist die Einführung einer Kassenpflicht für Betriebe, deren Gesamtumsatz 100.000 Euro überschreitet. Diese Regelung soll laut den Plänen des BMF ab dem 1. Januar 2028 greifen und ist im neuen Paragrafen 146b der Abgabenordnung (AO-E) verankert. Die Verpflichtung betrifft Gewinneinkünfte und sieht vor, dass alle Bar- und Kartenzahlungen über elektronische Aufzeichnungssysteme erfasst werden müssen.

Diese Systeme müssen zwingend mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie einer einheitlichen digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) ausgestattet sein.

Aktuellen Schätzungen zufolge sind in Deutschland bereits rund 2,2 Millionen Registrierkassen im Einsatz, während noch etwa 114.000 offene Ladenkassen genutzt werden. Für Betroffene, bei denen die Umstellung eine unbillige Härte darstellt, sollen per Verordnung Ausnahmeregelungen ermöglicht werden.

Digitale Belegbereitstellung ersetzt Papierbonpflicht

Eine wesentliche Änderung betrifft die sogenannte Belegausgabepflicht. Der Referentenentwurf sieht vor, die bisherige papierhafte Bonpflicht ab dem 1. Januar 2028 abzuschaffen. An ihre Stelle soll eine elektronische Belegbereitstellungspflicht treten. Unternehmen müssen ihren Kunden den Beleg künftig digital zur Verfügung stellen, anstatt ihn zwingend auszudrucken.

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Das Ministerium rechnet durch diese Umstellung mit signifikanten wirtschaftlichen Auswirkungen. Während einmalige Kosten für die Wirtschaft in Höhe von 64 Millionen Euro sowie Umstellungskosten von 14 Millionen Euro erwartet werden, prognostiziert das BMF jährliche Einsparungen von 130 Millionen Euro durch den Wegfall der Papierbelege.

Verschärfte Sanktionen und neue Straftatbestände

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine deutliche Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen vor. So können Verzögerungsgelder in einem Rahmen von 2.500 Euro bis 250.000 Euro festgesetzt werden. Für unzulässige Verlagerungen von Daten werden Beträge zwischen 2.500 Euro und 100.000 Euro fällig. Allgemeine Bußgelder bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten können bis zu 25.000 Euro betragen.

Darüber hinaus soll ein neuer Straftatbestand für den Einsatz von Manipulationssoftware eingeführt werden, der mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren belegt werden kann. Bei Verurteilungen zu Geldstrafen ab 90 Tagessätzen sieht der Entwurf zudem eine Eintragung in das Gewerbezentralregister sowie die Durchbrechung des Steuergeheimnisses vor, um den Kontrolldruck zu erhöhen.

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Kritik der Fachverbände und Sonderregelungen für den Verkehrssektor

Aus der Fachwelt kommt Kritik an der Ausgestaltung der Umsatzgrenze. Der Steuerberaterpräsident bezeichnete den Entwurf als unausgewogen und regte an, die Grenze von 100.000 Euro stattdessen an den tatsächlichen Barumsätzen eines Unternehmens zu orientieren. Auch Branchenverbände wie der DEHOGA mahnten an, dass die Lösungen für das Gastgewerbe praktikabel bleiben müssten.

Zusätzlich zur allgemeinen Kassenpflicht enthält der Entwurf spezifische Vorgaben für den Verkehrssektor. Für Taxis, Mietwagen und den sogenannten Bedarfsverkehr soll ab dem 1. Januar 2029 eine Pflicht zur Nutzung von Wegstreckenzählern eingeführt werden.

Zudem sieht das Gesetzespaket Erleichterungen bei der Digitalisierung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen vor. Die betroffenen Verbände hatten bis Mitte August 2026 Zeit, eine Stellungnahme zu den Plänen abzugeben.

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