Kfz-Werkstätten, Sicherheitsauflagen

Kfz-Werkstätten: Neue Sicherheitsauflagen ab Juli verschärfen sich

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 14:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Vorschriften für Sicherheitsbeauftragte und verschärfte BG-Prüfungen erhöhen den Druck auf Kfz-Betriebe. Bußgelder drohen.

Kfz-Werkstätten: Strengere Sicherheitsregeln und hohe Investitionen
Ein Kfz-Mechatroniker bei der Sicherheitsprüfung einer Hebebühne in einer modernen Werkstatt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Anforderungen an die Betriebssicherheit in Kfz-Werkstätten verschärfen sich. Neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte, strengere BG-Prüfungen und milliardenschwere Investitionen in moderne Technik setzen die Branche unter Druck.

Neue Vorgaben sorgen für Klärungsbedarf

Erst am 21. Juli 2026 wurden neue Bestimmungen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten veröffentlicht. Branchenvertreter sehen noch offene Detailfragen bei der praktischen Umsetzung. Dabei sind Sicherheitsbeauftragte zentral für die Unfallverhütung – sie unterstützen die Betriebsleitung bei der Implementierung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Parallel dazu will die Bundesregierung Bürokratie abbauen. Das Bundeskabinett beschloss am 20. Juli ein entsprechendes Paket. Eine wesentliche Neuerung: Elektrofahrzeuge sollen künftig von der Pflicht zur Schadstoffplakette befreit werden. Das betrifft Werkstätten und Halter gleichermaßen.

BG-Prüfungen: Diese Punkte sind entscheidend

Unabhängig von aktuellen Gesetzesänderungen finden BG-Prüfungen regelmäßig oder anlassbezogen statt. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Betriebe müssen sicherstellen, dass alle technischen Einrichtungen den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen.

Besonders im Fokus: jährliche Prüfungen von Hebebühnen, Werkstatt-Toren und Druckbehältern. Ebenso verpflichtend ist die Elektrosicherheit nach DGUV V3 sowie ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis. Hinzu kommen jährliche Mitarbeiterunterweisungen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und die ordnungsgemäße Entsorgung von Betriebsstoffen. Auch Erste-Hilfe-Material und Brandschutzeinrichtungen müssen vorgehalten werden.

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Hohe Bußgelder bei Mängeln

Die Konsequenzen bei Verstößen sind empfindlich. Bußgelder bewegen sich zwischen 500 und 3.000 Euro. In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde sogar eine temporäre Schließung anordnen – wenn die Sicherheit der Angestellten nicht mehr gewährleistet ist.

Viele Werkstätten setzen daher auf externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Eine einmalige Beratung kostet etwa 400 Euro, die laufenden jährlichen Kosten liegen bei rund 500 Euro.

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Ausbildung und Technik im Wandel

Der Wandel der Branche zeigt sich auch in der Ausbildung. In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bleibt der Kfz-Mechatroniker der beliebteste Ausbildungsberuf. Die Zahl der Neuverträge stieg zuletzt deutlich an – in Mecklenburg-Vorpommern um über 11 Prozent.

Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an das Fachwissen. Mitte Juli erschien die siebte Auflage des Standardwerks „Meisterwissen im Kfz-Handwerk“. Die Autoren haben das über 1.100 Seiten starke Werk um Kapitel zu Elektro- und Hybridantrieben sowie Assistenzsystemen erweitert.

Auch die Infrastruktur wird modernisiert. Am Campus Handwerk in Bielefeld investiert die Handwerkskammer 7,6 Millionen Euro in die technische Modernisierung. Ein Großteil fließt in Elektrotechnik und Kfz-Technik. Ziel: Werkstätten auf moderne Antriebstechnologien und digitale Diagnosesysteme vorzubereiten. Künftig sollen sogar KI-basierte Assistenten in der Diagnosesoftware zur Verfügung stehen.

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