KI als Kündigungsgrund: Anteil stieg von 1 auf 8 Prozent
11.06.2026 - 01:05:57 | boerse-global.de
Der Netto-Beschäftigungsausblick der ManpowerGroup für das dritte Quartal 2026 ist auf nur noch 6 Prozent gefallen. Im Vorquartal lag der Wert noch bei 17 Prozent – der niedrigste Stand seit fünf Jahren.
24 Prozent der befragten Unternehmen planen einen Stellenabbau. Als Hauptgrund nennen 38 Prozent der Betriebe die allgemeinen wirtschaftlichen Herausforderungen.
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Immer mehr Führungskräfte arbeitslos
Besonders hart trifft es Führungskräfte. Die Zahl der arbeitslosen Manager stieg 2025 um 14 Prozent auf 49.000 Personen. Der Verband Die Führungskräfte (DFK) verzeichnet eine Rekordzahl an Beratungsfällen.
Doch der Strukturwandel hat noch eine andere Ursache: Künstliche Intelligenz.
KI wird zum Kündigungsgrund
Der Kündigungsreport 2026 zeigt einen deutlichen Trend: In nur vier Jahren stieg der Anteil von Entlassungen mit KI-Begründung von einem auf acht Prozent.
Ein prominentes Beispiel ist Siemens. Der Technologiekonzern will bis Ende 2027 rund 3.000 Stellen in Deutschland streichen. Betroffen sind Standorte in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern. Grund: die Umstellung auf KI-gestützte Fertigung. Die IG Metall hat bereits Widerstand angekündigt.
Verhandeln statt klagen: So sichern Betroffene bessere Abfindungen
Fast die Hälfte aller Gekündigten erhält keine Abfindung. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht – Verhandlungsgeschick ist gefragt.
Fachleute raten besonders Führungskräften: Prüft Angebote kritisch. Steuereffekte und der Verlust von Pensionsansprüchen können eine Einmalzahlung unattraktiv machen. Eine mehrstufige Übergangsvergütung über 6 bis 18 Monate ist oft die bessere Wahl. Auch Outplacement-Pakete zwischen 30.000 und 100.000 Euro gelten als wertvoll.
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Bei Werksschließungen oder Verkäufen greifen oft Kollektivvereinbarungen:
- Mahle: Für die Schließung des Werks in Neustadt an der Donau (Ende Mai 2026) sieht ein Sozialplan für rund 350 Kernmitarbeiter Abfindungen von bis zu 250.000 Euro vor.
- Rheinmetall: Beim Verkauf der Sparte Power Systems an Investor Aequita für 350 Millionen Euro sichert ein Überleitungstarifvertrag die Jobs der 6.250 Mitarbeiter für drei Jahre nach dem geplanten Closing 2026.
Politik sucht Ausweg: Reformpaket bis zur Sommerpause
Bundeskanzler Merz traf sich am 10. Juni mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften im Kanzleramt. Die schwarz-rote Koalition will ein Reformpaket schnüren – und zwar bis zur Sommerpause. Schwerpunkte: Bürokratieabbau, Anpassungen bei Sozialversicherungen und Steuerpolitik. Ein weiterer Koalitionsausschuss ist für den 1. Juli geplant.
Gerichte ziehen rote Linien bei Kündigungen
Die rechtlichen Hürden für Kündigungen bleiben hoch. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied: Ein formularmäßiger Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage ohne Gegenleistung ist unwirksam – das benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen.
Das Arbeitsgericht Heilbronn kippte eine Kündigung, weil der Insolvenzverwalter keine vollständige Namensliste vorlegte und die Sozialauswahl grobe Fehler enthielt. Die Botschaft der Gerichte ist klar: Formfehler können Kündigungen unwirksam machen.
