KI-Compliance: Ab 2. August drohen Bußgelder bis 35 Millionen Euro
21.06.2026 - 01:05:49 | boerse-global.de
Gewerkschaften fordern verbindliche Regeln, während die EU-KI-Verordnung und aktuelle Gerichtsurteile Personalabteilungen unter Druck setzen.
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Wann der Betriebsrat mitreden muss
Das Betriebsverfassungsgesetz gibt klare Grenzen vor. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist die Mitbestimmung des Betriebsrats bei technischen Einrichtungen zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung zwingend erforderlich. Entscheidend: Laut Bundesarbeitsgericht reicht bereits die objektive Eignung zur Überwachung aus – eine Absicht des Arbeitgebers ist nicht nötig.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Das Arbeitsgericht Hamburg entschied Anfang 2024, dass die bloße Nutzung freier Tools wie ChatGPT ohne Einblickmöglichkeiten des Arbeitgebers keine Mitbestimmung auslöst. Anders sieht es in der Planungsphase aus: Hier greift die Beteiligungspflicht nach § 90 BetrVG. Bei KI-gestützten Auswahlrichtlinien besteht zudem eine explizite Zustimmungspflicht des Betriebsrats (§ 95 Abs. 2a BetrVG). Und auch die DSGVO setzt Grenzen: Artikel 22 verbietet ausschließlich automatisierte Entscheidungen.
Der Paragraph 87 BetrVG gilt als Herzstück der Mitbestimmung und ist gerade bei der Einführung neuer Technologien entscheidend für die Betriebsratsarbeit. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Ratgeber, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte von der Arbeitszeit bis zur technischen Überwachung rechtssicher durchsetzen. Gratis-Leitfaden zu § 87 BetrVG herunterladen
Gewerkschaften machen Druck
Mehr als 140 Arbeitnehmervertreter der IG Metall forderten am 20. Juni in Duisburg klare Regeln für den KI-Einsatz. Die Technologie müsse als Werkzeug im Sinne der Beschäftigten gestaltet werden, so der Tenor.
Eine ver.di-Befragung unter über 8.000 Beschäftigten der Versicherungsbranche zeigt, warum der Druck wächst: 80 Prozent spüren trotz KI keine Verringerung ihres Arbeitspensums. Fast 90 Prozent erleben keine Entlastung vom Arbeitsdruck. Und über 40 Prozent fürchten um ihren Arbeitsplatz – besonders in niedrigeren Einkommensstufen. ver.di verhandelt daher mit dem Arbeitgeberverband über einen Transformationsrahmentarifvertrag. Die nächste Runde ist für den 30. Juni in Dortmund angesetzt.
EU-KI-Verordnung: Frist läuft ab August
Ab dem 2. August gelten verschärfte Compliance-Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme – dazu zählen auch Personalanwendungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Experten raten zu einer schnellen Inventur aller KI-Anwendungen und zum Aufbau eines Governance-Frameworks. Dazu gehören auch verhaltensbasierte Zugriffskontrollen, die Aktivitäten und Risikosignale dynamisch auswerten. Diese sind in Deutschland wegen ihrer Überwachungseignung ebenfalls mitbestimmungspflichtig und erfordern meist eine Datenschutz-Folgenabschätzung.
Wer kooperiert, gewinnt
Das Global AI Jobs Barometer 2026 von PwC zeigt: Betriebe mit einer kombinierten Strategie aus Mensch und KI verzeichneten ein Personalwachstum von 52 Prozent. Reine Automatisierer kamen nur auf 36 Prozent. Auch die Produktivität lag bei der Mischstrategie mit 34 Prozent doppelt so hoch.
Doch der Strukturwandel bleibt spürbar. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung rechnet damit, dass bis zu 1,6 Millionen Stellen vom KI-Wandel betroffen sein könnten. Rund 800.000 Stellen könnten wegfallen, im gleichen Maße sollen neue entstehen. Einige Unternehmen ziehen bereits Konsequenzen: Siemens investiert 500 Millionen Euro in KI-gesteuerte Fertigung in Erlangen. Ergo kündigte den Abbau von rund 1.000 Stellen mit Verweis auf KI-Effekte an. Bosch plant die Schließung seines Werks in Waiblingen bis 2028 – 560 Beschäftigte sind betroffen.
Neue Hürden beim Personalabbau
Das Bundesarbeitsgericht hat die Anforderungen an Kündigungen zusätzlich verschärft. Fehler bei der Massenentlassungsanzeige oder ein verfrühtes Anzeigeverfahren vor Abschluss der Konsultation mit dem Betriebsrat führen zur dauerhaften Unwirksamkeit von Kündigungen. Wer KI einführt, sollte also nicht nur die Technik, sondern auch die rechtlichen Fallstricke im Blick haben.
