KI-Kennzeichnung: Neue Pflichten für Unternehmen ab August
Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 14:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit Anfang August gelten in der Europäischen Union verschärfte Anforderungen an den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Mit dem Wirksamwerden der Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung am 2. August 2026 müssen Anbieter und Nutzer bestimmte KI-generierte Inhalte nun zwingend kennzeichnen.
Diese Regelungen betreffen insbesondere sogenannte Deepfakes und synthetische Medieninhalte. Die Marktüberwachung für diese neuen Pflichten wurde zum Stichtag von der Bundesnetzagentur übernommen.
Kennzeichnungspflichten und drohende Bußgelder
Die neuen Vorgaben sehen vor, dass synthetische Inhalte klar als solche erkennbar sein müssen. Diese Kennzeichnungspflicht gilt für eine Vielzahl von KI-generierten Formaten. Ausgenommen von dieser Regelung sind nach aktuellen Informationen lediglich Texte, deren Umfang unter 200 Tokens liegt.
Verstöße gegen diese Transparenzvorgaben sind nicht nur wettbewerbsrechtlich abmahnbar, etwa auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sondern können auch erhebliche finanzielle Sanktionen nach sich ziehen.
Der Bußgeldrahmen bei Missachtung der Vorschriften beläuft sich auf bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens. Zur Konkretisierung dieser Pflichten hatte die EU-Kommission bereits am 20. Juli 2026 entsprechende Leitlinien veröffentlicht. Zudem legt ein Verhaltenskodex vom Juni dieses Jahres die technischen Standards fest, nach denen die Kennzeichnung synthetischer Inhalte erfolgen soll.
Reaktionen der Industrie und technologische Umsetzung
Namhafte Technologieunternehmen haben bereits auf die neue Rechtslage reagiert und technische Lösungen implementiert. Seit dem 13. August 2026 kennzeichnet das Unternehmen Anthropic sämtliche mit seiner KI Claude erzeugten Inhalte weltweit.
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Hierbei kommen unsichtbare Wasserzeichen sowie sogenannte C2PA-Metadaten zum Einsatz. Diese Maßnahme betrifft sowohl die eigene App und Programmierschnittstellen (API) als auch die Integration bei Partnern wie Amazon Web Services (AWS), Google und Microsoft.
Google setzt zur Erfüllung der Transparenzvorgaben auf die Technologie SynthID. Nach Unternehmensangaben wurden damit bereits über 100 Milliarden Bilder und Videos gekennzeichnet. Diese industrieweiten Bemühungen unterstreichen den Druck auf die Anbieter, die Herkunft von Medieninhalten in einer zunehmend durch KI geprägten Informationslandschaft nachvollziehbar zu machen.
Rechtliche Einordnung und Bedeutung für das Personalwesen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für KI-Erzeugnisse werden auch durch die Rechtsprechung weiter konturiert. So entschied das Amtsgericht München bereits im Februar dieses Jahres (Az. 142 C 9786/25), dass KI-generierte Logos keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit für Unternehmen, den Einsatz von KI-Werkzeugen rechtssicher zu dokumentieren und zu kennzeichnen.
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Zusätzliche Änderungen ergaben sich durch den sogenannten Digital Omnibus vom 27. Juli 2026. Dieser passte unter anderem Artikel 4 der EU-KI-Verordnung an, der die Förderung von KI-Kompetenzen regelt. Während Unternehmen weiterhin zur Schulung ihrer Mitarbeiter angehalten sind, sieht die Neuregelung vor, dass fehlende KI-Kompetenzschulungen nicht mit Bußgeldern sanktioniert werden.
Ein besonderer Fokus liegt künftig auf dem Bereich Human Resources. Die spezifischen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme im Personalwesen, die beispielsweise bei Beschäftigungsentscheidungen zum Einsatz kommen, treten nach einer Verschiebung durch den Digital Omnibus voraussichtlich am 2. Dezember 2026 in Kraft.
Bis dahin müssen betroffene Organisationen ihre Prozesse an die Anforderungen von Anhang III der Verordnung anpassen, um die Konformität ihrer Systeme im Personalmanagement sicherzustellen.
