KI-Kennzeichnung: Neue Transparenzpflichten ab 2. August 2026
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 21:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EU-Kommission hat am Montag detaillierte Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten des KI-Gesetzes vorgelegt. Ab dem 2. August 2026 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen den Einsatz Künstlicher Intelligenz für Nutzer eindeutig erkennbar machen. Die neuen Vorschriften basieren auf Artikel 50 der Verordnung.
Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
KI-Systeme müssen künftig so gestaltet sein, dass Nutzer über eine Interaktion mit einer Maschine informiert werden – sofern dies nicht offensichtlich ist. Besonders strenge Anforderungen gelten für generative KI-Modelle: Von der KI erzeugte Bilder, Audio- oder Videodateien benötigen maschinenlesbare Markierungen. Dazu gehören digitale Wasserzeichen oder signierte Metadaten.
Betreiber müssen zudem Deepfakes und KI-generierte Texte zu öffentlichen Angelegenheiten kennzeichnen. Eine Ausnahme besteht laut Kommission nur dann, wenn die Inhalte einer menschlichen redaktionellen Kontrolle unterliegen. Für die Kennzeichnung hat die EU spezifische Symbole veröffentlicht. Die Icons stehen in verschiedenen Varianten zur Verfügung und sollen eine barrierefreie Identifizierung ermöglichen. Ihre Verwendung bleibt freiwillig, die zugrunde liegende Kennzeichnungspflicht ist jedoch obligatorisch.
Ausnahmen für Kunst und Redaktionen
Die Leitlinien sehen spezifische Ausnahmen vor, um kreative Prozesse und den journalistischen Betrieb nicht unverhältnismäßig einzuschränken. Kennzeichnungspflichten entfallen bei Werken, die offensichtlich künstlerischer, fiktionaler oder satirischer Natur sind. Auch bei Texten greift die Pflicht zur Offenlegung nicht, wenn eine menschliche Prüfung oder redaktionelle Überarbeitung stattfand. Einfache Bildbearbeitungswerkzeuge sind von den strengen Transparenzvorgaben ebenfalls ausgenommen.
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Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Wien unterstreicht die Bedeutung des Persönlichkeitsschutzes. Das Gericht stellte fest, dass durch KI veränderte Abbildungen Persönlichkeitsrechte verletzen können – wenn die Manipulation für den Betrachter nicht als Satire oder Karikatur erkennbar ist. Die kommenden Transparenzpflichten des AI Act sollen diese Schutzrechte ergänzend stützen.
Bußgelder bis 15 Millionen Euro
Unternehmen, die die neuen Vorgaben missachten, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für neu in Verkehr gebrachte Systeme gelten die Regeln ab August. Für Bestandssysteme gewährt die EU eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Verschärfte Pflichten gelten ab August auch für Universal-KI-Modelle, sobald sie bestimmte Schwellenwerte bei der Rechenleistung überschreiten. Dies betrifft zunehmend leistungsstarke Modelle globaler Anbieter. Alibaba kündigte mit Qwen 3.8 und Moonshot AI mit Kimi K3 zuletzt Modelle mit mehr als zwei Billionen Parametern an.
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Deutschland: Bundesnetzagentur überwacht den Markt
In Deutschland koordiniert die Bundesnetzagentur die Marktüberwachung im Rahmen des KI-Gesetzes. Der Bundesrat hatte dem entsprechenden Durchführungsgesetz bereits am 10. Juli zugestimmt. Damit sind die nationalen Strukturen für die Durchsetzung der Regeln geschaffen.
Trotz der bevorstehenden Fristen zeigt sich die Wirtschaft bislang schlecht vorbereitet. Marktbeobachtungen zufolge haben lediglich 35 Prozent der Unternehmen mit der praktischen Umsetzung der Kennzeichnungspflichten begonnen. Nur etwa 3 Prozent gaben an, bereits vollständig vorbereitet zu sein. In der Finanzbranche lehnen 68 Prozent der Entscheider den Einsatz von KI-Systemen ab, wenn deren Ergebnisse keine nachvollziehbare Begründung liefern. Experten raten Unternehmen dringend zu einer internen KI-Inventur und rechtssicheren Freigabeprozessen.
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