KI-Überwachung, Kottbusser

KI-Überwachung am Kottbusser Tor: Berliner Polizei startet den Pilotbetrieb

Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 01:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Pilotprojekt beginnt in Berlin-Kreuzberg; weitere Standorte sind vorgesehen, während die Technik noch nicht im 24-Stunden-Betrieb läuft.

Berliner Polizei startet KI-Videoüberwachung am Kottbusser Tor
Ein belebter Berliner Stadtplatz in der Dämmerung mit architektonischen Strukturen und Straßenbeleuchtung. Illustration mit AI erstellt.

Die Berliner Polizei hat mit der praktischen Umsetzung eines Pilotprojekts zur KI-gestützten Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten begonnen. Wie aus einem Bericht vom 24.09.2026 hervorgeht, ist das Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg der erste Standort für die Einführung der neuen Technik. Das Vorhaben ist in mehrere Phasen unterteilt und soll schrittweise auf weitere Gebiete der Stadt ausgeweitet werden.

Stufenweise Einführung am Kottbusser Tor

Der Prozess am Kottbusser Tor beginnt zunächst mit einer Konfigurationsphase der Kamerasysteme. In diesem Zeitraum werden die erzeugten Bilder nach Angaben der Behörden lediglich für technische Prüfungen verwendet und nicht dauerhaft gespeichert. Nach einer etwa vierwöchigen Vorbereitungszeit soll das Projekt in einen Testbetrieb übergehen. In dieser Phase ist vorgesehen, die Bilddaten während der jeweiligen Einsatzzeiten aufzuzeichnen.

Ziel des Projekts ist der Übergang in einen sogenannten Probeechtbetrieb. In diesem Stadium soll das System unter realen Bedingungen rund um die Uhr arbeiten und Bilddaten speichern. Aktuell befindet sich die Technik jedoch noch nicht im operativen 24/7-Betrieb und generiert zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Gefahrenmeldungen.

Funktionsweise und Datenschutzvorkehrungen

Die eingesetzte Technologie basiert auf einer semantischen und räumlichen Künstlichen Intelligenz. Das System ist darauf ausgelegt, spezifische Situationsmuster im öffentlichen Raum zu identifizieren. Dazu gehören etwa Stürze von Personen oder beginnende Gewaltszenarien.

Sobald die KI ein solches Ereignis erkennt, erfolgt eine Meldung an die Polizeikräfte. Die endgültige Bewertung der Situation sowie die Entscheidung über etwaige polizeiliche Maßnahmen verbleiben jedoch bei den menschlichen Beamten.

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Um den Datenschutzvorgaben gerecht zu werden, arbeitet das System mit einer speziellen Visualisierung: Der Überwachungsbildschirm bleibt grundsätzlich schwarz und wird erst dann aktiviert, wenn die KI ein potenziell relevantes Ereignis meldet.

Zudem werden sensible Bereiche im Sichtfeld der Kameras, wie etwa Fensterfronten von Wohngebäuden oder Hauseingänge, durch automatische Verpixelung unkenntlich gemacht. Eine biometrische Live-Fernidentifizierung von Personen findet laut Polizeiangaben nicht statt. Eine Identifizierung von Personen oder Gesichtern sei durch die KI nicht vorgesehen.

Projektbeteiligte und geplante Ausweitung

Die technische Realisierung des Projekts erfolgt durch die adesso SE in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Staige. Wie Staige am 25.09.2026 mitteilte, ging das Unternehmen als Sieger aus einem europaweiten Vergabeverfahren hervor. Die Bildverarbeitung findet demnach lokal statt, wobei die Daten verschlüsselt werden. Die Speicherung der Daten erfolgt zweckgebunden mit einer automatischen Löschfrist von einem Monat.

Nach dem Start am Kottbusser Tor ist eine Ausweitung auf weitere bekannte Berliner Brennpunkte geplant. Als künftige Standorte werden die Warschauer Brücke, der Alexanderplatz sowie der Bereich Görlitzer Park/Wrangelkiez genannt. Der Ausbau soll wie am ersten Standort stufenweise erfolgen.

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Rechtliche Kontroversen und politischer Widerstand

Die rechtliche Grundlage für den Einsatz der KI-Überwachung bildet § 24e des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) Berlin. Trotz der gesetzlichen Basis stößt das Vorhaben auf politischen Widerstand. Die Linke spricht sich gegen den Einsatz der umstrittenen Überwachungstechnik aus.

Bereits im August legten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine Klage vor dem Verfassungsgericht gegen insgesamt fünf Punkte des Berliner Polizeigesetzes ein. Einer der zentralen Streitpunkte in diesem Verfahren ist die automatisierte Auswertung von Überwachungsbildern durch KI-Systeme. Die Kritiker hinterfragen die Verhältnismäßigkeit und die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Grundrechten der Bürger.

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