KI-Verordnung: Menschliche Kontrolle bei Kündigungen ab Dezember 2027
Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 19:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Union präzisiert die Rahmenbedingungen für den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in sensiblen Bereichen der Arbeitswelt. Im Zentrum der aktuellen Entwicklungen steht die Vorgabe, dass Hochrisiko-KI-Systeme bei Personalentscheidungen, insbesondere bei Kündigungen, künftig einer zwingenden menschlichen Kontrolle unterliegen müssen.
Parallel dazu wurde der Zeitplan für die Umsetzung dieser strengen Anforderungen angepasst: Die verbindlichen Pflichten für solche Systeme wurden auf Dezember 2027 verschoben.
Neue Fristen durch den Digital Omnibus on AI
Die Anpassung der Umsetzungsfristen ist das Ergebnis des sogenannten Digital Omnibus on AI. Ein Entwurf für dieses Regelwerk wurde bereits im November 2025 vorgelegt, während die formale Annahme vor wenigen Wochen erfolgte. Durch diese Neuregelung verschieben sich die Stichtage für die Einhaltung der Hochrisiko-KI-Pflichten signifikant.
Für eigenständige KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, gilt nun der 2. Dezember 2027 als verbindliches Datum für die Erfüllung der regulatorischen Auflagen.
Noch mehr Zeit erhalten Entwickler und Anwender von eingebetteten Systemen; hier greifen die entsprechenden Pflichten erst ab dem 2. August 2028. Diese zeitliche Entzerrung soll den betroffenen Unternehmen die notwendige Vorbereitungszeit einräumen, um die komplexen technischen und organisatorischen Anforderungen zu erfüllen.
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Schrittweise Implementierung der KI-Regulierung
Die nun verschobenen Fristen für Hochrisiko-Anwendungen sind Teil eines umfassenden Stufenplans der EU-KI-Verordnung. Dieser Prozess begann bereits im Februar 2025 mit dem Verbot von KI-Praktiken, die als unannehmbares Risiko eingestuft wurden. Im August 2025 folgten erste verbindliche Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI).
Zuletzt traten im August 2026 weitreichende Transparenzpflichten in Kraft, die sicherstellen sollen, dass der Einsatz von KI-Systemen für Nutzer und Betroffene erkennbar bleibt. Die nun terminierten Anforderungen für Hochrisiko-Systeme bilden die nächste große Stufe in diesem regulatorischen Gefüge.
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Auswirkungen auf das Arbeitsrecht am Beispiel Österreichs
Besondere Relevanz entfaltet die Verordnung im Bereich des Personalmanagements. Am Beispiel der Rechtslage in Österreich wird deutlich, wie tiefgreifend die neuen Regeln in betriebliche Abläufe eingreifen. Wenn Unternehmen KI-Systeme nutzen, um Kandidaten für eine Kündigung auszuwählen, darf diese Entscheidung niemals vollautomatisiert getroffen werden. Eine abschließende Prüfung durch einen menschlichen Vorgesetzten ist zwingend vorgeschrieben.
Zudem stärkt die Regulierung die Mitbestimmungsrechte innerhalb der Betriebe. Je nach Ausgestaltung des Systems kann eine Zustimmung des Betriebsrats für die Einführung solcher KI-gestützten Auswahlprozesse erforderlich sein.
Juristen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Kündigungen rechtlich angreifbar sind, falls die Auswahl durch eine fehlerhafte KI erfolgte oder die notwendige menschliche Überprüfung unterblieben ist. Damit wird die menschliche Instanz zur entscheidenden Absicherung gegen algorithmische Fehlentscheidungen im Arbeitsverhältnis.
