KI-Verordnung: Neue Verbote für Überwachung am Arbeitsplatz ab August
Veröffentlicht am: 13.08.2026 um 17:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 2. August 2026 findet die europäische KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689) in vollem Umfang Anwendung. Damit treten weitreichende Regularien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union in Kraft, die insbesondere für den betrieblichen Alltag und die Transparenz gegenüber Beschäftigten von Bedeutung sind. Während bestimmte Verbote bereits seit längerer Zeit greifen, wurden die spezifischen Pflichten für Hochrisiko-Systeme zeitlich nach hinten verschoben.
Strenge Verbote für Überwachung am Arbeitsplatz
Mit der vollständigen Anwendbarkeit der Verordnung rücken die bereits seit dem 2. Februar 2025 geltenden Verbote erneut in den Fokus der betrieblichen Praxis. Untersagt sind demnach Praktiken wie das sogenannte Social Scoring, Predictive Policing sowie der Einsatz von Systemen zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Diese Regelungen sollen den Schutz von Arbeitnehmerrechten stärken und eine missbräuchliche Überwachung verhindern.
Unternehmen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, sehen sich erheblichen wirtschaftlichen Risiken gegenüber. Die Verordnung sieht Bußgelder vor, die eine Höhe von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes erreichen können. Die Marktüberwachung in Deutschland wird dabei durch die Bundesnetzagentur im Rahmen des KI-Modell-Implemetierungsgesetzes (KI-MIG) wahrgenommen.
Maßnahmen zur KI-Kompetenz und Sanktionslücken
Ein weiterer Baustein der Regulierung betrifft Artikel 4 der KI-Verordnung, der durch eine Änderung im Juli 2026 ergänzt wurde. Demnach sind Unternehmen bereits seit dem 27. Juli 2026 dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz zu ergreifen. Ziel ist es, ein Grundverständnis für die Funktionsweise und Risiken der eingesetzten Systeme bei den Verantwortlichen und Anwendern sicherzustellen.
Trotz dieser Verpflichtung besteht in Deutschland derzeit eine rechtliche Besonderheit: Bei Verstößen gegen die Pflichten zur KI-Kompetenz droht aktuell kein Bußgeld. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von einer Sanktionslücke im nationalen Recht, die die Durchsetzung dieser spezifischen Anforderung erschweren könnte.
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Kennzeichnungspflichten und industrielle Selbstverpflichtung
Ein zentraler Aspekt der neuen Phase ist die maschinenlesbare Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Die EU verlangt, dass solche Inhalte eindeutig als künstlich erzeugt erkennbar sein müssen. Verstöße gegen diese Transparenzvorgaben können ebenfalls mit Geldstrafen belegt werden.
Um diesen Anforderungen zu begegnen, haben rund 190 Unternehmen einen EU-Verhaltenskodex unterzeichnet. Zu den Unterzeichnern gehören Branchengrößen wie Google, Meta, Microsoft, Mistral und OpenAI. Auch das Unternehmen Anthropic gab bekannt, seine Claude-Modelle seit Anfang August 2026 mit unsichtbaren Wasserzeichen und speziellen C2PA-Metadaten für Bilder auszustatten. Diese Kennzeichnungen sollen auch nach dem Kopieren oder einer teilweisen Bearbeitung der Dateien erhalten bleiben, gelten jedoch nicht als unumstößlicher Beweis für eine KI-Erstellung. Anthropic kündigte zudem an, auch ältere Modelle entsprechend nachzurüsten.
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Zeitplan für Hochrisiko-Systeme und Ausnahmen
Obwohl die Verordnung nun grundsätzlich anwendbar ist, gewährt der Gesetzgeber für besonders komplexe Bereiche zusätzliche Übergangsfristen. Die strengen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Anhang III der Verordnung definiert sind, wurden um 16 Monate verschoben und gelten erst ab dem 2. Dezember 2027. Für KI-Systeme, die als Komponenten in bereits regulierten Produkten verbaut sind, greifen die Anforderungen erst ab dem 2. August 2028.
Von den Regelungen der KI-Verordnung gänzlich ausgenommen sind militärische Systeme, wie sie etwa bei der Bundeswehr zum Einsatz kommen. Parallel zur EU-weiten Entwicklung hat auch Polen mit dem Gesetz Nr. 1003 eine nationale Umsetzung des AI Acts auf den Weg gebracht, wobei wesentliche Kapitel zur Zusammenarbeit mit nationalen Sicherheitsbehörden erst im Oktober 2026 wirksam werden.
