KI-Videoüberwachung, Berlin

KI-Videoüberwachung: Berlin startet Pilotprojekt am Kottbusser Tor

Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 19:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Berlins Polizei testet ab August 2026 KI-Videoanalyse am Kottbusser Tor. Das System erkennt Verhaltensmuster, verzichtet aber auf biometrische Erkennung.

Berlin startet KI-Videoüberwachung am Kottbusser Tor: Pilotprojekt ohne Gesichtserkennung
Überwachungskamera an einem Berliner Platz vor einer unscharfen Stadtkulisse bei Dämmerung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Berliner Polizei beginnt im August 2026 mit einem Pilotprojekt zur KI-gestützten Videoüberwachung. Erster Standort ist das Kottbusser Tor in Kreuzberg, weitere Bezirke sollen folgen. Das System erkennt auffällige Verhaltensmuster automatisiert – auf biometrische Gesichtserkennung verzichtet es.

Strichmännchen statt Gesichter

Die Software analysiert Bewegungsabläufe und Verhaltensweisen. Personen erscheinen im System nur als schematische Strichmännchen, was die Anonymität der Passanten wahren soll. Innensenatorin Iris Spranger betonte, dass Gesichter für das System nicht erkennbar seien. Ziel ist die frühzeitige Identifizierung von Gefahrensituationen oder Straftaten.

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Nach dem Start am Kottbusser Tor ist die Warschauer Straße als nächster Standort vorgesehen. Bis 2027 plant die Senatsverwaltung zudem die Einbeziehung weiterer Kriminalitätsschwerpunkte wie Alexanderplatz, Görlitzer Park und Wrangelkiez. Ab Dezember 2026 soll die Technik auch am Roten Rathaus und am U-Bahnhof Klosterstraße zum Einsatz kommen. Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) prüfen laut Medienberichten einen Ausbau KI-gestützter Kamerasysteme an Bahnhöfen.

Millionen-Investition bis 2030

Die Finanzierung ist langfristig angelegt: Für 2026 bis 2030 sind Investitionen von rund 2,47 Millionen Euro vorgesehen. Die Betriebskosten für denselben Zeitraum belaufen sich auf etwa 2,13 Millionen Euro.

Die rechtliche Grundlage schuf Berlin bereits Ende 2025. Eine Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) definierte den polizeilichen Spielraum für automatisierte Analysesysteme im öffentlichen Raum.

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Datenschützer warnen vor Deanonymisierung

Das Vorhaben stößt auf deutliche Kritik. Der Chaos Computer Club (CCC) zweifelt an der zugesicherten Anonymisierung: Eine Deanonymisierung der gefilmten Personen sei trotz Strichmännchen-Darstellung technisch möglich.

Kritiker bemängeln zudem fehlende Transparenz bei der Fehlerquote des Systems und der genauen Definition auffälliger Verhaltensmuster. Datenschützer warnen, dass die flächendeckende algorithmische Überwachung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigen könnte.

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