Kita-Alarm: Gewerkschaft warnt vor rechtswidrigen Stundenkürzungen
12.06.2026 - 05:05:27 | boerse-global.de
Väter müssten künftig mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen, um den vollen Bezugsanspruch zu erhalten. Im Gegenzug plant die Ministerin eine Anhebung der Lohnersatzrate – derzeit liegen die 65 Prozent des Nettoeinkommens bei maximal 1.800 Euro monatlich.
Hintergrund: Der Bundeshaushalt soll 2027 rund 500 Millionen Euro einsparen. Eine Möglichkeit dafür wäre die Verkürzung der maximalen Bezugsdauer von derzeit 14 Monaten. Ein konkretes Gesetz liegt noch nicht vor.
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Rechtswidrige Kürzungen in Kitas
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Sachsen schlägt Alarm. Seit dem 10. Juni berichten Beschäftigte von Kitas und Horten über einseitige Arbeitszeitkürzungen durch ihre Träger. Der Grund: sinkende Kinderzahlen.
Doch das ist rechtlich heikel. „Eine einseitige Reduzierung des vereinbarten Arbeitsumfangs ist rechtswidrig", betont die GEW. Arbeitgeber müssten eine Änderungskündigung aussprechen, die sozial gerechtfertigt sein müsse. Zudem hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Betroffene sollten keiner Änderungsvereinbarung ungeprüft zustimmen.
Urlaub und Sozialleistungen: Das gilt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt: Arbeitgeber dürfen den Urlaubsanspruch während der Elternzeit kürzen – um ein Zwölftel pro vollem Kalendermonat. Das gilt auch für vertraglichen Mehrurlaub und ist europäisch gedeckt.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg präzisierte zudem die Verrechnung von Elterngeld mit Grundsicherung. Jobcenter dürfen Elterngeld nur in der Höhe einbehalten, in der tatsächlich Grundsicherung gezahlt wurde. Bei Überzahlung steht die Differenz den Eltern zu. Betroffene haben einen Monat Zeit für einen Widerspruch – oder bis zu vier Jahre für einen Überprüfungsantrag.
Teilzeit: Fakten und Hürden
Teilzeitarbeit dominiert die Familienphase – vor allem bei Müttern. In der Schweiz arbeiten 74,9 Prozent der Mütter mit Kindern im Haushalt in Teilzeit. Eine Analyse des Arbeitgeberverbandes widerspricht der These einer reinen „Lifestyle-Teilzeit": Viele würden ihr Pensum erhöhen, wenn die Rahmenbedingungen stimmten.
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In Deutschland zeigen Daten von 2024: 68 Prozent der Mütter mit minderjährigen Kindern arbeiten in Teilzeit – aber nur 8 Prozent der Väter. Das IAB betont: Verlässliche Kita-Betreuung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr in Vollzeit deutlich. Doch 45 Prozent der Eltern von Vorschulkindern berichten von ungeplanten Schließtagen.
Schweiz stärkt Kündigungsschutz für Adoptivmütter
Das Schweizer Parlament sprach sich am 11. Juni mehrheitlich für einen besseren Kündigungsschutz von Adoptivmüttern aus. Ziel ist die Angleichung an leibliche Mütter, die nach der Niederkunft 16 Wochen lang vor Kündigung geschützt sind. Die zuständige Kommission des Ständerats soll nun eine gesetzliche Vorlage ausarbeiten.
