Kleinmachnow: Gericht weist Klage gegen Bushido im Villenstreit ab
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 23:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rechtsstreit um ein VillengrundstĂŒck in Kleinmachnow hat das Landgericht Potsdam die Klage eines Sohns von Arafat Abou-Chaker gegen den Musiker Bushido abgewiesen.
Wie aus der Entscheidung vom 29. September 2026 hervorgeht, forderte der KlĂ€ger Ahmed Abou-Chaker die Löschung von eingetragenen Grundschulden gegen den bĂŒrgerlich als Anis Mohamed Ferchichi bekannten Rapper (Az. 1 O 358/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig; gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Den Streitwert des Zivilverfahrens bezifferte das Gericht auf 600.000 Euro.
Hintergrund der Zwangsversteigerung in Kleinmachnow
Der rechtlichen Auseinandersetzung ging die Zwangsversteigerung des gemeinsamen Anwesens in Kleinmachnow im Jahr 2022 voraus. Damals ersteigerte Ahmed Abou-Chaker das Areal fĂŒr einen Betrag von 7.401.500 Euro, was rund 7,4 Millionen Euro entsprach. Ein im Vorfeld erstelltes Gutachten hatte den Wert des VillengrundstĂŒcks zu diesem Zeitpunkt auf rund 14,8 Millionen Euro beziffert.
Trotz des EigentĂŒmerwechsels blieben erhebliche dingliche Lasten im Grundbuch verankert. Insgesamt lasten auf dem GrundstĂŒck rund 2,13 Millionen Euro, die sich aus 1,2 Millionen Euro Grundschulden sowie etwa 930.000 Euro an aufgelaufenen Zinsen zusammensetzen. Auf Bushido entfĂ€llt dabei ein Anteil von 1,06 Millionen Euro an Grundschulden nebst circa 464.000 Euro an Zinsen.
Der Fall Kleinmachnow zeigt, dass Grundschulden und aufgelaufene Zinsen durch den Zuschlag nicht erlöschen, sondern als Preisbestandteil fortbestehen. Wer ersteigert, ĂŒbernimmt damit Lasten, die bei 18 Prozent Jahreszins tĂ€glich weiterlaufen. Unser kostenloser Leitfaden fasst zusammen, welche Grundbuch-EintrĂ€ge vor dem Gebot zu prĂŒfen sind und wie sich die Zinslast in die Kalkulation einrechnen lĂ€sst. Leitfaden zu Grundbuch-Lasten jetzt anfordern
Hohe ZinssÀtze und unzureichendes Ablöseangebot
Nach Feststellung des Landgerichts Potsdam tragen die eingetragenen Grundschulden einen Zinssatz von 18 Prozent pro Jahr. Nach entsprechenden Berechnungen laufen dadurch tÀglich rund 592 Euro an Zinsen auf. Die Grundschulden sowie die Zinsen blieben nach gerichtlicher Feststellung als Preisbestandteile des Zwangsversteigerungsverfahrens fortbestehen und erloschen durch den Zuschlag nicht.
Ein Ablöseangebot in Höhe von 365.465,44 Euro wurde im Fall Kleinmachnow als zu niedrig bewertet â und eine bloĂe Teilablösung ist rechtlich nicht vorgesehen. Wer Grundschulden nach einer Ersteigerung ablösen will, muss die KĂŒndigung gegenĂŒber allen GlĂ€ubigern erklĂ€ren und die Summe vollstĂ€ndig kalkulieren. Unser kostenloser Leitfaden zeigt, wie Sie ein belastbares Ablöseangebot aufbauen und welche formellen Fehler das Verfahren kosten. Ablöseangebot richtig kalkulieren â Leitfaden sichern
Der KlĂ€ger hatte versucht, die Löschung der Belastungen ĂŒber ein finanzielles Angebot zu erwirken. Ahmed Abou-Chaker unterbreitete Bushido ein Ablöseangebot in Höhe von 365.465,44 Euro. Dieses Angebot stufte das Gericht jedoch als zu niedrig ein. Zudem stellte die Kammer klar, dass eine bloĂe Teilablösung rechtlich nicht vorgesehen sei.
Ebenfalls fĂŒhrte das Gericht formelle MĂ€ngel aufseiten des KlĂ€gers an: Die erforderliche KĂŒndigung sei nicht gegenĂŒber allen GlĂ€ubigern erfolgt. Da die Klage in vollem Umfang erfolglos blieb, hat Ahmed Abou-Chaker nach der Gerichtsentscheidung auch die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Ob der KlĂ€ger Rechtsmittel vor dem zustĂ€ndigen Oberlandesgericht einlegen wird, bleibt abzuwarten.
