Klimazoll, CO2-intensive

Klimazoll seit Januar: EU besteuert CO2-intensive Importe

Veröffentlicht am: 07.06.2026 um 08:29 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seit Januar zahlen Importeure CO2-intensiver Waren einen EU-Klimazoll. Die Abgabe soll Abwanderung verhindern und trifft auf eine schwächelnde Wirtschaft.

EU-Klimazoll 2026: Neue Kosten für Importeure ab Januar
Eine stilisierte Weltkugel mit hervorgehobener EU-Karte, umgeben von Linien, die CO2-Emissionen und Handelsrouten darstellen, sowie digitale Daten. Illustration mit AI erstellt.

Die Abgabe soll verhindern, dass europäische Firmen ihre Produktion ins Ausland verlagern.

Schutz vor Carbon Leakage

Der Mechanismus ist klar: Importeure bezahlen für den CO2-Gehalt ihrer Waren – es sei denn, im Herkunftsland gibt es bereits eine vergleichbare CO2-Bepreisung. Damit will die EU das sogenannte „Carbon Leakage“ verhindern. Dahinter steckt das Risiko, dass heimische Unternehmen wegen steigender Kosten für Emissionszertifikate in Länder mit laxeren Regeln abwandern.

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Länder mit eigenem CO2-Preis sind von den Zollzahlungen ausgenommen. Das soll Anreize für internationale Klimaschutzinstrumente schaffen. Der Zoll ergänzt den EU-Emissionshandel, der seit 2005 läuft. Dort sinkt die jährliche Obergrenze für Treibhausgase kontinuierlich – was Zertifikate für die Industrie verteuert.

Wirtschaftliche Schlagseite

Der Klimazoll kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Laut Eurostat ist das BIP der Eurozone im ersten Quartal 2026 um 0,2 Prozent geschrumpft – der erste Rückgang seit 2022.

Gleichzeitig explodieren die Kosten für Unternehmen. Der S&P Global PMI zeigt für Rohstoffe einen Höchststand von 80 Punkten. Der Verkaufspreisindex liegt bei 62 Punkten – der höchste Wert seit dreieinhalb Jahren. Schuld sind Lieferkettenprobleme und hohe Energiepreise. Am 11. Juni entscheidet die EZB über eine mögliche Leitzinserhöhung.

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Neue Umweltauflagen ab 2026

Der Klimazoll ist nicht die einzige Neuerung. Seit Jahresbeginn gilt die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie. Sie schreibt eine vierte Reinigungsstufe für Kläranlagen vor. Ab 2029 sollen Hersteller von Pharma- und Kosmetikprodukten den Großteil der Kosten für die Entfernung von Mikroschadstoffen tragen.

Auch andere Fristen laufen: Für Amalgam im zahnärztlichen Gebrauch gilt seit 2025 ein Verbot, 2026 folgt ein Importverbot. Übergangsregelungen für einzelne Mitgliedstaaten laufen Ende Juni aus. Heute endet zudem die Frist für die EU-Lohntransparenzrichtlinie – bisher haben nur wenige Länder die Vorgaben in nationales Recht umgesetzt.

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