Körperschaftsteuer-Reform: Senkung von 15 auf 10 Prozent ab 2028
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 16:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab 2028 soll der Satz schrittweise von 15 auf 10 Prozent fallen. Das Ziel: den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver machen.
Investitionsbooster als Vorschaltprogramm
Bevor die eigentliche Steuersenkung greift, gibt es einen „Investitionsbooster" für 2025 bis 2027. Er soll kurzfristige Anreize für Unternehmen schaffen. Die Kombination aus sinkenden Steuersätzen und geänderten Gewerbesteuer-Hebesätzen erfordert laut Vermögensschutzexperte Sascha Drache eine differenzierte Betrachtung der individuellen Unternehmenssituation.
GmbHs sparen 25.000 Euro pro Jahr
Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH hat die Reform direkte Folgen. Die Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer sinkt von rund 30 auf etwa 25 Prozent.
Ein Beispiel: Bei 500.000 Euro Gewinn bleiben Unternehmen jährlich rund 25.000 Euro mehr. Über 20 Jahre summiert sich das auf einen erheblichen Betrag – Geld für Reinvestitionen oder zur Stärkung der Eigenkapitalbasis.
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Familienstiftungen profitieren besonders
Noch stärker fällt der Effekt bei gewerbesteuerfreien Strukturen aus. Die Familienstiftung unterliegt nur der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag. Ihre Belastung sinkt von 15,83 auf rund 10,5 Prozent.
Bei 500.000 Euro Gewinn spart die Stiftung jährlich etwa 27.000 Euro. Hochgerechnet auf zehn Jahre sind das 270.000 Euro, nach 20 Jahren sogar 540.000 Euro. Das macht die Stiftung als Instrument für langfristigen Vermögensschutz noch attraktiver.
Auch Einkommensteuer und Gewerbesteuer ändern sich
Parallel zur Körperschaftsteuer-Senkung gibt es weitere Anpassungen. Der gesetzliche Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer steigt auf 280 Prozent. Das trifft vor allem Unternehmen in Kommunen mit bisher niedrigen Hebesätzen.
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Die Einkommensteuerreform startet zum 1. Januar 2027 und soll bis 2028 abgeschlossen sein. Das Entlastungsvolumen: rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Eine vierköpfige Familie mit 60.000 Euro Einkommen kann mit etwa 600 Euro jährlicher Entlastung rechnen.
Gleichzeitig verschieben sich die Grenzen für höhere Einkommen. Der Reichensteuersatz von 45 Prozent greift künftig ab 250.000 Euro. Neu ist eine Stufe bei 280.000 Euro mit einem Satz von 47 Prozent. Bisher lag die Grenze für den Spitzensteuersatz bei 277.826 Euro.
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