Kontodaten aus 118 Staaten: BZSt erhÀlt Informationen zu Auslandsvermögen
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 17:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen des internationalen Kampfes gegen Steuerhinterziehung ĂŒbermitteln insgesamt 118 Staaten in diesen Tagen automatisiert Finanzinformationen an das Bundeszentralamt fĂŒr Steuern (BZSt).
Der Austausch erfolgt auf Basis des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) und betrifft den Meldezeitraum 2025. FĂŒr deutsche Steuerpflichtige mit Auslandsvermögen bedeutet dies eine umfassende Transparenz gegenĂŒber den heimischen Finanzbehörden.
Umfang und Inhalte der gemeldeten Daten
Die rechtliche Grundlage fĂŒr das Verfahren bildet § 8 FKAustG. Demnach sind die beteiligten Finanzinstitute verpflichtet, eine Vielzahl von Informationen an das BZSt zu melden. Dazu gehören neben dem Namen und der Anschrift des Kontoinhabers auch der AnsĂ€ssigkeitsstaat, die Steuer-Identifikationsnummer sowie das Geburtsdatum.
Auf der finanziellen Seite werden die Kontonummer, der Kontostand zum Jahresende sowie sĂ€mtliche ErtrĂ€ge wie Zinsen und Dividenden ĂŒbermittelt. Bei Wertpapierdepots werden zusĂ€tzlich die Bruttoerlöse aus VerkĂ€ufen gemeldet. Einzelne Ăberweisungen sind hingegen nicht Bestandteil der Ăbermittlung.
Die beteiligten Institute, zu denen neben Banken auch Depotverwahrstellen, Stiftungen, Trusts und Versicherungen zĂ€hlen, mussten diese Daten bereits bis zum 31. Juli 2026 an das BZSt melden. Eine FristverlĂ€ngerung fĂŒr diese Meldung war nicht vorgesehen.
Beteiligte Staaten und Sonderregelungen
Die Liste der teilnehmenden LĂ€nder basiert auf einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 8. Juni 2026. Sie umfasst sĂ€mtliche Mitgliedstaaten der EuropĂ€ischen Union sowie zahlreiche weitere Nationen von Albanien bis Zypern. Unter den Teilnehmern befinden sich auch bedeutende FinanzplĂ€tze wie die Schweiz und Dubai (Vereinigte Arabische Emirate). Als neues Mitglied in diesem Verbund wird der Senegal aufgefĂŒhrt.
Bei 25 der insgesamt 118 Staaten handelt es sich um eine einseitige DatenĂŒbermittlung. Deutschland erhĂ€lt aus diesen LĂ€ndern Informationen, liefert selbst jedoch keine Daten zurĂŒck. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem die Bahamas, Bermuda, die Britischen Jungferninseln, die Kaimaninseln sowie Katar, Kuwait, Bahrain und der Oman.
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Die USA nehmen nicht an diesem spezifischen Verfahren teil, da der Datenaustausch mit ihnen ĂŒber ein separates Abkommen, den Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), geregelt ist.
Weitere VerĂ€nderungen im Teilnehmerfeld betreffen Kenia und Thailand, die bereits seit dem Meldejahr 2024 fĂŒr das Steuerjahr 2023 Daten austauschen. Die Republik Moldau startete operativ im Jahr 2026, wĂ€hrend Ruanda das System schrittweise einfĂŒhrt. Marokko hat das entsprechende Abkommen bisher noch nicht ratifiziert.
Folgen fĂŒr Steuerpflichtige und steuerliche Bewertung
Das BZSt in Bonn leitet die eingegangenen Informationen an die zustĂ€ndigen FinanzĂ€mter weiter. Sobald die Daten dort vorliegen, wird geprĂŒft, ob die Angaben mit den SteuererklĂ€rungen der BĂŒrger ĂŒbereinstimmen. Bei Abweichungen erfolgt eine SachverhaltsaufklĂ€rung durch die Behörden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur so lange möglich, bis die Daten an die FinanzĂ€mter weitergereicht werden.
In der Praxis mĂŒssen Steuerpflichtige ihre AuslandsertrĂ€ge selbststĂ€ndig in der Anlage KAP angeben. So mĂŒsste beispielsweise ein Rentner mit einem Guthaben von 18.400 Euro in Portugal die dort im Jahr 2025 angefallenen Zinsen von 612 Euro deklarieren.
In einem weiteren Beispiel fĂŒr Festgeld im EU-Ausland bei einer Summe von 50.000 Euro und einer Verzinsung von 3 Prozent fiele bei einem bereits ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag eine Abgeltungsteuer nebst SolidaritĂ€tszuschlag von knapp 400 Euro an.
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Die FinanzĂ€mter haben fĂŒr die Nachverfolgung der Daten einen erheblichen Spielraum. Der Zeitraum fĂŒr steuerliche PrĂŒfungen betrĂ€gt regulĂ€r 10 Jahre, in besonders schweren FĂ€llen kann dieser bis zu 15 Jahre umfassen.
Ausweitung auf Kryptowerte ab 2026
Das System der Transparenz wird kĂŒnftig deutlich ausgeweitet. GemÀà dem OECD-Standard CARF und der EU-Richtlinie DAC8 mĂŒssen Kryptoanbieter wie Bison, Bitpanda, Kraken oder Binance seit 2026 Nutzer- und Transaktionsdaten erfassen.
Gemeldet werden KÀufe, VerkÀufe, TauschvorgÀnge zwischen verschiedenen KryptowÀhrungen oder in Fiat-Geld sowie AktivitÀten wie Staking, Lending, Mining und Airdrops. Auch das Gesamtguthaben zum 31. Dezember 2026 wird erfasst.
Die erste Meldung dieser Daten muss bis zum 31. Juli 2027 erfolgen. Anbieter sind zudem verpflichtet, Nutzerkonten zu sperren, falls die erforderliche Steuer-ID trotz Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von 60 bis 90 Tagen bereitgestellt wird. Bei vorsĂ€tzlich oder leichtfertig falschen oder unvollstĂ€ndigen Angaben drohen BuĂgelder von bis zu 50.000 Euro, sowohl fĂŒr Steuerpflichtige als auch pro Fall fĂŒr die Anbieter.
